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Re: Versand des Heliumkompressors [Re: Claudi] #39182 25.06.2025 13:57
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Ich persönlich würde immer die Geräteeinstufung/Gegenstandseinstufung wählen, weil ich mal gelernt habe, so genau wie möglich zu klassifizieren. Nun lässt mir der Abschnitt über die Klassifizierung von Gegenständen aber die Wahlmöglichkeit, als Gegenstand oder den enthaltenen Stoff zu klassifizieren.

Bei der Einstufung als Stoff möchte ich aber darauf hinweisen, dass die bereits zitierte P200 in Verbindung mit den Bauvorschriften für Gasflaschen/Druckgefäße einige kleine aber feine Anforderungen für die Druckgefäße enthält, die dann auch für den im Gerät verbauten Heliumbehälter gelten. Die P008 verweist "nur" auf 4.1.6 und einem "gleichwertigen Schutzniveau wie in P200", was immer das auch heisst.

Re: Versand des Heliumkompressors [Re: DJSMP] #39183 25.06.2025 14:49
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Hallo, DJSMP,
noch ein gutes Argument für die Gerätenummer, danke. Ich vermute, Sie meinten die P006?
Das Schutzniveau sehe ich schon mit der Gerätefunktion und allfälligen ProdSG-Anforderungen mit dem umgesetzten EU-Recht als erfüllt.
Schöner Gruß aus der Wärme.
M.A.T.

Re: Versand des Heliumkompressors [Re: Claudi] #39185 25.06.2025 15:43
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Krishanth Offline OP
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Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.

Bislang wurde die Gefahrstoffart als UN 1046 eingestuft. Zu deinem Hinweis: UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.

Es wird als N.A.G. aufgeführt, aber wir wissen, dass es sich bei dem Gas um Helium handelt und dieses separat als UN 1046 – Helium, komprimiert – eingestuft ist.

Könntest du das bitte klarstellen?

Ich habe deinen Hinweis ebenfalls zur Kenntnis genommen: In den Dokumenten wird Helium als Gefahrstoff erwähnt.

Re: Versand des Heliumkompressors [Re: Krishanth] #39186 25.06.2025 15:51
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Hallo, auch wenn Sie die Frage an jemand anders richten: das "NAG" ist ein Hinweis in der offiziellen Benennung der durch die technische Benennung - Helium - zu ergänzen ist. Das ergibt sich aus 3.1.2.8.1.3 und 5.4.1.1.1 b) ADR.
M.A.T.

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