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Klassifizierung (Blei, Kupfer) #39243 03.07.2025 14:39
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen,

Blei, massiv ist ab 01.09.25 mit H410 versehen, M-Faktor 10.
Das heißt, metallisches Blei und Gemische/Legierungen mit Bleigehalt ab 0,25% H411 , ab 2,5% H410.
Damit würden die Metalle/ Legierungen auch Gefahrgut UN 3077 außer man hätte einen Nachweis, dass eine niedrigere Gefährlichkeit vorliegt (z. B. transformation/dissolution protocol).

Ähnlich bei Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/mg] ab 01.05.2026:
H400 (M 10), H410 (M1), d.h. ab 2,5% Anteil H400, ab 25% H410, ab 2,5 % H4100 und damit auch Gefahrgut UN3077.
Wenn andere GG-Eigenschaften vorliegen, dann umweltgefährdend als Zusatz.

Hab ich da einen Denkfehler?

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39256 08.07.2025 11:24
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Bergmannsheil Offline
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Hallo Claudi,

auf deine Frage in LinkedIn wurden ja schon dezidierte Antworten gegeben und bestätigt, dass die Einschätzung richtig ist.
Was heißt das jetzt für Sanitärunternehmen und Dachdecker?
Frage an die Handwerksspezialisten: Brauchen die jetzt alle unterwiesene Personen nach 1.3 ADR?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Bergmannsheil] #39257 08.07.2025 11:29
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M.A.T. Online
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Grüß Gott zusammen,
dazu muß ich doch mal fragen: wie sollen Bleibarren, -drähte etc (das ist für mich "massiv") denn giftig sein? Bei lungengängigen Größen - klar. Aber diese Formen inhaliert oder verschluckt doch niemand. Kann es sein, daß hier irgendwo eine Größenbeschränkung nach oben versteckt ist? Für die Umwelt - wird massives Blei denn tatsächlich in der Umwelt in nennenswerten Mengen in Lebensformen eingetragen? Gibt es belegte Fälle von unfallbedingten Freisetzungen massiven Bleis, die zu Umweltschäden geführt haben? Damit meine ich natürlich nicht Stäube, langfristige Exposition am Arbeitsplatz oder Lösungen im Abwasser sondern Stäbe, Barren, Bleche etc. Dabei habe ich die Einstufung wie bei UNNR 3550 oder 10 µm wie beim LC-Wert im Hinterkopf, und dieselbe prinzipielle Logik wie bei SV 152.
Aus Gefahrgutsicht würde ich hier die Nutzung von § 2(1) GGBefG überlegen.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39263 09.07.2025 07:57
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Claudi Offline OP
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Die CLP-Verordnung sagt: Blei, massiv hat H410 (ab 15.09.2025).

Ja, Blei geht ins Wasser über aus dem massiven Zustand:

Ökotox-Daten dazu liegen mir nicht vor, die müsste man anschauen und gucken, ob das auch rechnerisch/ bzgl. der Werte mit dem ADR/ IMDG-Code deckungsgleich ist.

2.2.9.1.10.5 ADR sagt: wenn man keine konkreten Daten hat, dann geht es nach CLP-VO.

Hintergrund: https://echa.europa.eu/de/registry-...tcome/-/dislist/details/0b0236e180db34ea

Proposal for Harmonised Classification and Labelling von Dänemark, Inhalt (Zusammenfassung des PDFs mit KI)

"Toxizität: Umfangreiche Daten belegen die Toxizität von Blei gegenüber verschiedenen aquatischen Organismen, einschließlich Fischen und Invertebraten. Besondere Aufmerksamkeit wird der Bioakkumulation und den chronischen Auswirkungen gewidmet.

Umweltverhalten: Blei wird als schwer abbaubar beschrieben, und die Ergebnisse der Transformation/Dissolution-Tests zeigen, dass Blei einen hohen Gehalt an gelöstem Pb erreichen kann, was zu seiner Einstufung als umweltschädlich führt.

Klassifikation von Bleiformen: Diskussionen über mögliche unterschiedliche Einträge für massive und pulverisierte Formen wurden geführt, jedoch wird argumentiert, dass beide Formen ähnliche Eigenschaften aufweisen und somit unter einer gemeinsamen Klassifikation eingestuft werden sollten.

Empfehlungen: Der Bericht empfiehlt eine klare Einstufung aufgrund des bestehenden Wissens über die Umweltgefahren von Blei und betont die Notwendigkeit, eine konsistente und wissenschaftlich fundierte Bewertungsmethodik zu verwenden.

Insgesamt zielt der Bericht darauf ab, die Risiken von Blei für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu bewerten und eine verantwortungsvolle Klassifizierung vorzuschlagen, um den Schutz von Ökosystemen und der menschlichen Gesundheit zu verbessern."

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Bergmannsheil] #39264 09.07.2025 08:11
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Bergmannsheil
Hallo Claudi,

auf deine Frage in LinkedIn wurden ja schon dezidierte Antworten gegeben und bestätigt, dass die Einschätzung richtig ist.
Was heißt das jetzt für Sanitärunternehmen und Dachdecker?
Frage an die Handwerksspezialisten: Brauchen die jetzt alle unterwiesene Personen nach 1.3 ADR?


Der 15.09.25 ist nicht mehr so lang hin... warum liest man davon nicht mehr "in der Szene" (oder ist das z. B. in der Abfallbranche ein Thema)?

Es ist dann wohl die Frage, ob etwas Stoff/ Gemisch oder Erzeugnis ist. Für Erzeugnisse gilt die CLP-VO nicht. Aber wenn es Stoff/ Gemisch wäre, könnte sich UN3077 ergeben und dann ist man im Gefahrgutrecht drin.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39265 09.07.2025 09:07
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Hallo
welcher konkrete Bericht ist das auf der verlinkten Seite denn?
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39267 09.07.2025 09:40
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Die CLP-Verordnung sagt: Blei, massiv hat H410 (ab 15.09.2025).

Ja, Blei geht ins Wasser über aus dem massiven Zustand:


Ich denke, das ist unbestritten. Nicht umsonst ist Blei schon sehr lange für Trinkwasserrohre und noch nicht so lange als Bleischrot für Schrotflinten verboten.
Was man sich aber fragen muss, was passiert der Umwelt bei einem "GG"-Unfall mit geladenen Bleibarren? Ich behaupte mal frech: nichts. Einsammeln, wegräumen, fertig. Kein FW-Einsatz mit GG-Zug und Vollschutz nötig.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: _cK_] #39268 09.07.2025 09:51
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: _cK_

Ich denke, das ist unbestritten. Nicht umsonst ist Blei schon sehr lange für Trinkwasserrohre und noch nicht so lange als Bleischrot für Schrotflinten verboten.
Was man sich aber fragen muss, was passiert der Umwelt bei einem "GG"-Unfall mit geladenen Bleibarren? Ich behaupte mal frech: nichts. Einsammeln, wegräumen, fertig. Kein FW-Einsatz mit GG-Zug und Vollschutz nötig.


Hallo, _cK_
genau das denke ich auch.
Durch solchen Aktivismus wird aus meiner Sicht nur zweierlei erreicht.
Einmal nehmen das weniger Leute ernst und das fällt auf das GG-Recht als ganzes zurück. Ähnlicher Mechanismus wie die unilaterale Einstufung von Liba als wassergefährdend durch das UBA ohne Abstimmung mit Gefahrgut-Fachleuten.
Aber außerdem wird bei Unfällen dann gleich der Gefahrgutzug (oder TUIS) alarmiert, nur um dann später dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt zu werden oder als - sinnlose - Kosten bei der Kommune hängen zu bleiben. Beides dürfte die Bereitschaft, bei solchen Unfällen vorbeugend tätig zu werden, verringern.
Nach dem Erfahrungsgesetz über unbeabsichtigte Konsequenzen ist das aus meiner Sicht der Sicherheit abträglich. Je weniger Vorschriften als sachgerecht interpretiert werden, desto geringer ist die akute Akzeptanz und langfristig sinkt die Wertschätzung der Legislative durch Bürger und Wirtschaft.
Meine zwei Pfennige.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39269 09.07.2025 09:59
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Hallo
welcher konkrete Bericht ist das auf der verlinkten Seite denn?
Gruß
M.A.T.


Der CLH-Report: clh_rep_lead_en.pdf

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39270 09.07.2025 10:02
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Ursprünglich geschrieben von: _cK_

Ich denke, das ist unbestritten. Nicht umsonst ist Blei schon sehr lange für Trinkwasserrohre und noch nicht so lange als Bleischrot für Schrotflinten verboten.
Was man sich aber fragen muss, was passiert der Umwelt bei einem "GG"-Unfall mit geladenen Bleibarren? Ich behaupte mal frech: nichts. Einsammeln, wegräumen, fertig. Kein FW-Einsatz mit GG-Zug und Vollschutz nötig.


Hallo, _cK_
genau das denke ich auch.
Durch solchen Aktivismus wird aus meiner Sicht nur zweierlei erreicht.
Einmal nehmen das weniger Leute ernst und das fällt auf das GG-Recht als ganzes zurück. Ähnlicher Mechanismus wie die unilaterale Einstufung von Liba als wassergefährdend durch das UBA ohne Abstimmung mit Gefahrgut-Fachleuten.
Aber außerdem wird bei Unfällen dann gleich der Gefahrgutzug (oder TUIS) alarmiert, nur um dann später dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt zu werden oder als - sinnlose - Kosten bei der Kommune hängen zu bleiben. Beides dürfte die Bereitschaft, bei solchen Unfällen vorbeugend tätig zu werden, verringern.
Nach dem Erfahrungsgesetz über unbeabsichtigte Konsequenzen ist das aus meiner Sicht der Sicherheit abträglich. Je weniger Vorschriften als sachgerecht interpretiert werden, desto geringer ist die akute Akzeptanz und langfristig sinkt die Wertschätzung der Legislative durch Bürger und Wirtschaft.
Mein zwei Pfennige.
Gruß
M.A.T.


Da haben wir keine verschiedenen Meinungen aber als Rechtsunterworfene können wir nicht frei Nase entscheiden, etwas als Nichtgefahrgut zu belassen, wenn das ADR sagt: wenn CLP H400, H410 oder H411 und du keine "entlastenden" Daten hast, dann Gefahrgut.

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