Versand TETRAHYDROTHIOPHEN
#3928
11.05.2006 11:21
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Steffen Renner
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Guten Tag,
wir haben/hatten im Sammelladungsverkehr folgendes Problem. Versand in Stahlflaschen von UN 2412 TETRAHYDROTHIOPHEN. Dieser Stoff wird bspw. Gas beigemischt um den typischen Gasgeruch zu erhalten. Unser Versender der Ware füllt dieses Produkt in Flaschen (Stahl), bei der Befüllung bleiben Restmengen (einige Tropfen)an dem Ventil zur Befüllung hängen. In folge riechen diese Flaschen bzw. die gesamte Beförderungseinheit massiv nach Gas. Lt. Angabe des Hersteller lässt sich dieser Geruch nicht neutralisieren bzw. vermeiden. Der Hersteller will uns (schriftlich) versichern das davon keine Gefahr ausgeht und wir die Ware transp. dürfen/sollen.
Meiner Meinung sollten wir den Transport nicht durchführen, mann stelle sich bei einer Kontrolle vor der Auflieger riecht nach Gas !!. Zudem wir den Transport im Sammelladungsverkehr durchführen wollen, es werden noch andere Gefahrgüter auf die Beförderungseinheit verladen. Wie sollte wir gegenüber dem Herssteller argumentieren, er ist doch verpflichtet die Ware so zu verpacken das keine "Belästigung" von ausgeht !!!
Gruss S.Renner
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Re: Versand TETRAHYDROTHIOPHEN
[Re: Steffen Renner]
#3929
11.05.2006 16:19
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M.Brück
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Hallo Steffen,
Du schreibst, dass das Tetrahydrotiophen in Stahlflaschen abgefüllt ist. Tetrahydrotiophen ist ein Stoff der Klasse 3, mir ist bislang nichts bekannt geworden, dass Stoffe der Klasse 3 in Stahlflaschen transportiert werden.
Daher meine Frage, handelt es sich um reines Tetrahydrotiophen der Klasse 3 oder handelt es sich um Gefäße der Klasse 2 deren Inhalt das Tetrahydrotiophen beigemischt ist? Das wird mir aus deinen Ausführungen nämlich nicht so ganz klar.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: Versand TETRAHYDROTHIOPHEN
[Re: M.Brück]
#3930
30.05.2006 14:39
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Steffen Renner
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Hallo, auf dem Bef. Papier war die Verpackung falsch beschrieben. Es handelt sich um ein Fass (1A1) aus Stahl. Der Stoff ist rein und wird erst später Gasen der Klasse 2 zufgeführt um diesen typischen Gasgeruch zu erzeugen !!!!
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Re: Versand TETRAHYDROTHIOPHEN
[Re: Steffen Renner]
#3931
21.06.2006 17:14
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M.Brück
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Hallo Steffen,
so wird die Sache nun klarer.
Wie ich bereits oben geschrieben hatte handelt es sich bei dem Stoff um Gefahrgut der Klasse 3, also um eine entzündbaren flüssigen Stoff.
Gem. 4.1.1.1 ADR dürfen an der Außenseite von Verpackungen keine gefährlichen Reste anhaften.
In Deinem Fall bedeutet dies, es darf keine entzündbare Flüssigkeit anhaften, weder am Fass selbst noch an seinem Deckel.
Der Geruch entsteht zunächst durch eine solche Anhaftung des Stoffes, ich vermute mal jedoch, dass eine Entzündbarkeit nicht mehr vorliegt, da eine vollständige Ausdunstung erfolgt ist und lediglich der Geruchsstoff noch aktiv ist. Da der Geruch an sich nicht gefährlich wenn gleich jedoch belästigend und unangenehm ist, so geht von ihm keine Gefahr der Klasse 3 aus, so dass meines Erachtens hier ein Transport unbdenklich ist.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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