Hallo Claudia,
wenn ihr eine Gefahrgutsendung neu verpacken sollt, ist doch vollkommen unstrittig, dass ihr Verpacker (Modul B) seid. Damit müsst ihr doch das Versandstück wieder neu kennzeichnen und dementsprechend müsst ihr wissen, ob das so überhaupt befördert werden darf, also ob die Einstufung passt. Dememtsprechend würden wir in einem solchen Fall immer auf die UN-Prüfzusammenfassung bestehen. Mit "es wird schon nichts passieren" bin ich in den letzten 20 Jahren prinzipiell schlecht gefahren.