Hallo, dazu wäre es hilfreich, wenn man wüßte was genau versandt wird, ob es sich also überhaupt um "sonstige r/a Stoffe" handelt. Prinzipiell würde ich vermuten, daß ein solches Erfordernis unabhängig von der Nationalität des Beförderers besteht und dem Territorialprinzip gehorcht. Aus dem Wortlaut des § 27 kann ich nicht erkennen, daß diese Pflicht nur für deutsche Absender oder Beförderer gälte.
Eine kurze Anfrage bei dem zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung könnte alle Zweifel beseitigen.
Gruß
M.A.T.