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§27 StrlSchG #39392 23.07.2025 13:50
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DG-Solution Offline OP
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Hallo zusammen,

ich suche die Antwort und Quelle zu folgender Frage:

Eine französische Spedition übernimmt in Deutschland eine Sendung der Klasse 7 und befördert diese zu ihrem Kunden nach Frankreich. Benötigt die französische Spedition hierfür ebenfalls eine Transportgenehmigung nach §27 StrlSchG?

Besten Dank für voraus.

Gruß
DG Solution

Re: §27 StrlSchG [Re: DG-Solution] #39394 23.07.2025 14:11
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M.A.T. Online
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Hallo, dazu wäre es hilfreich, wenn man wüßte was genau versandt wird, ob es sich also überhaupt um "sonstige r/a Stoffe" handelt. Prinzipiell würde ich vermuten, daß ein solches Erfordernis unabhängig von der Nationalität des Beförderers besteht und dem Territorialitätsprinzip gehorcht. Aus dem Wortlaut des § 27 kann ich nicht erkennen, daß diese Pflicht nur für deutsche Absender oder Beförderer gälte.
Eine kurze Anfrage bei dem zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung könnte alle Zweifel beseitigen.
Gruß
M.A.T.


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