Hallo, bonafide,
für den Luftverkehr brauchen Sie, sobald Sie einen Transport angehen, eine erfolgreiche Schulung. Nur dann dürfen Sie überhaupt im Luftverkehr tätig werden. Das gilt auch, falls ein Stoff freigestellt ist. Denn um das beurteilen zu können muß man die Luftvorschriften zu nutzen gelernt haben. Eine Gb-Schulung ist dabei unmaßgeblich, auch wenn dadurch natürlich manches bereits verstanden ist.
Übrigens würde mich Ihre Rechtsquelle für die Grenze von 450 L für eine "Deklarationspflicht" interessieren. Soweit ich weiß, ist zu dieser UNNR keine Freistellung, zumal in solcher Höhe, vorgesehen. Oder kommen Sie über eine A-Bestimmung hier raus?
Übrigens gibt es seit der Umstellung auf CBTA keine PK mehr.
Gruß
M.A.T.