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IATA Schulungspflicht #39396 23.07.2025 17:52
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bonafide Offline OP
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Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen bin ich als Gefahrgutbeauftragter ernannt und verfüge über die entsprechenden Nachweise für ADR, RID und IMDG.

Wir stellen ein Produkt her, das unter UN3088, Verpackungsgruppe III, klassifiziert ist.
Eine Deklarationspflicht besteht jedoch nur, wenn die Menge je Versandstück größer als 450 Liter ist.

Aktuell versenden wir ausschließlich Gebinde mit einer maximalen Füllmenge von 20 Litern.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage:

Wir möchten dieses Produkt zukünftig via Luftverkehr versenden.
Ist es erforderlich, als Gefahrgutbeauftragter die Schulungsnachweise PK1 und PK2 vorzuhalten?
Oder sind in unserem Fall noch weitere Schulungen bzw. Nachweise notwendig?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße
Tobias

Re: IATA Schulungspflicht [Re: bonafide] #39397 23.07.2025 18:00
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M.A.T. Offline
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Hallo, bonafide,
für den Luftverkehr brauchen Sie, sobald Sie einen Transport angehen, eine erfolgreiche Schulung. Nur dann dürfen Sie überhaupt im Luftverkehr tätig werden. Das gilt auch, falls ein Stoff freigestellt ist. Denn um das beurteilen zu können muß man die Luftvorschriften zu nutzen gelernt haben. Eine Gb-Schulung ist dabei unmaßgeblich, auch wenn dadurch natürlich manches bereits verstanden ist.
Übrigens würde mich Ihre Rechtsquelle für die Grenze von 450 L für eine "Deklarationspflicht" interessieren. Soweit ich weiß, ist zu dieser UNNR keine Freistellung, zumal in solcher Höhe, vorgesehen. Oder kommen Sie über eine A-Bestimmung hier raus?
Übrigens gibt es seit der Umstellung auf CBTA keine PK mehr.
Gruß
M.A.T.


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