Hallo Gefahrgutgemeinde,
wir stehen aktuell vor folgender Fragestellung:
Ein Kupferacetat soll mit der UN 1759, Verpackungsgruppe II per Seeschiff versendet werden. Die Reederei verlangt hierfür die Angabe einer Trenngruppe.
Im IMDG-Code Abschnitt 3.1.4.4 ist für UN 1759 keine Segregation Group aufgeführt. Allerdings weist Unterabschnitt 7.2.5.3 ausdrücklich darauf hin, dass in Fällen, in denen keine feste Zuordnung existiert, der Versender selbst eine geeignete Trenngruppe zu bestimmen und im Transportdokument anzugeben hat.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage:
Wäre in diesem konkreten Fall die Angabe der Trenngruppe 1 „Acids“ (Säuren) für Kupferacetat die korrekte und praxisgerechte Wahl, oder wäre die Trenngruppe 7 die bessere Wahl?
Vielen Dank bereits im Voraus
Zuletzt bearbeitet von Georg_; 19.08.2025 10:19.