Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung [Re: StefanMUC1] #37712 06.11.2024 10:57
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,102
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,102
Eben.

Also wir sind uns sicher einig: ein Spraydosen-Behälter (ob Kiste/ Fass oder ASP mit Löchern oder Schlitzen) ohne Aufsaugmittel (Vlies, Bindemittel am Boden) = falsch.
Ja, das Bindemittel kann man mit bestellen oder hat sowas da und befüllt den Behälter am Boden mit einer angemessenen Menge.

Der Behälter wie von Gerald verlinkt - total üblich. Ebenso sowas wie auf meinem Bild (Schlitze habe ich mit Pfeilen markiert).

Jetzt wird aber eben diskutiert, dass durch die Löcher Spraydoseninhalt in flüssiger Form austreten kann. Das Bindemittel ist nur am Boden, aber weiter oben sind auch Spraydosen und wenn da Flüssigkeit austreten sollte, läuft die ggf. nicht im Behälter nach unten sondern aus den Löchern/ Schlitzen raus.Weiter oben ist ja kein Bindemittel mehr "im Weg".

Anhänge 2024-11-06 09_53_22-WhatsApp – Mozilla Firefox.jpg
Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung [Re: Claudi] #39625 16.09.2025 17:26
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,163
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,163
Hallo,
ich möchte das Thema noch mal vorholen.

Heute habe ich von der IHK Ulm die Newsletter 09/2025 bekommen, und in diesen steht u.a. folgender Beitrag:

"4.1.1.15 ADR - Geltung auch bei nicht UN geprüften Verpackungen?
Im Zusammenhang mit der Sammlung von Abfalldruckgaspackungen (SV 327 i. V. m. P207) ist die generelle Frage aufgekommen, ob bei der Verwendung der u. a. dafür zulässigen Kunststofffässer oder Kunststoffkanister, die nicht den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 ADR entsprechen müssen (keine UN-geprüfte Verpackung), auch die 5-jährige Verwendungsdauer nach Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR zu beachten ist.
Mit dieser Frage hat sich in der Vergangenheit auch schon der BLFA-Gefahrgut in einer seiner Sitzungen beschäftigt und festgestellt, dass Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR nur für bauartzugelassene Verpackungen gilt. Kunststofffässer und Kunststoffkanister, nach P207 mit einer Nettomasse von weniger als 125 kg, bedürfen keiner Zulassung und können auch über die besagten fünf Jahre hinaus verwendet werden.
Anwendbar ist dies auch bei anderen Verpackungsanweisungen, bei denen 4.1.1.3 ADR und somit nicht UN-geprüfte Verpackungen zulässig sind, z. B. P903 Absätze 2, 4 und 5."


Das Einzige was mich Persönlich stört! Warum werden solche Probleme, wenn sich der BLFA-Gefahrgut damit beschäftigt und zu einer Lösung kommt, nicht veröffentlicht? Leider hat sich ein Teilnehmer in diesem Forum in den wohl verdienten Ruhestand begeben und somit ist diese Quelle versiegt, was eigentlich Schade ist, sich aber nun mal nicht ändern lässt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung [Re: Gerald] #39626 17.09.2025 09:57
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,707
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,707
Unabhängig von der Verlinkung zum BFLA ist für mich klar, dass 4.1.1.15 ADR nur für bauartgeprüfte Verpackungen nach 4.1.1.3 (6.1.5) ADR mit gültiger UN-Zulassung gelten kann. Wo keine Zulassung, da auch keine Prägung mit Herstellungsjahr bzw. -monat, zumindest nicht nach Gefahrgutrecht.

Es ist absolute gelebte Praxis, dass man abgelaufenen blauen Kunststofffässern UN 1H2 nach den ersten 5 Jahren ihres Bestehens neues "Gefahrgutleben" einhaucht, indem man sie im unteren Teil anbohrt und dann als starre Außenverpackung im Sinne der Verpackungsanweisung P207 b) weiterlaufen lässt, bis sie auseinanderbröseln. Und das dauert bei der in Deutschland verwendeten Kunststoffqualität seeeeeehr lange.

Ich teile absolut deinen Frust zum BLFA. Der BLFAist für mich ein vollkommen intransparent agierendes Gremium. Normalerweise gehören die Protokolle beim BMV veröffentlicht. Dazu kommt noch, dass das BMV alle Anfragen, selbst die mit globaler Relevanz, seit einiger Zeit immer auf die Landesbehörden delegiert, wo sie dann, zumindest in Sachsen, irgendwo versiegen oder totgeschwiegen werden. Früher wurde mir aus dem Referat noch persönlich geantwortet. Jetzt wimmeln die Damen dort alle Anfragen ab. Die Zusammenarbeit mit der Gefahrgutbehörde in Deutschland ist seit einigen Jahren praktisch unmöglich geworden. Ich halte normalerweise nicht viel von den Amerikanern. Aber dort können wir uns echt ne Scheibe abschneiden. Wenn es eine Anfrage gibt, wird diese Interpretiert, beantwortet und der komplette Schriftverkehr veröffentlicht.

Und zur IHK Schwaben/Ulm habe ich mich in diesem Forum schon hinreichend geäußert. Da möchte ich nicht nochmal ran. Aber offensichtlich hat diese Körperschaft des öffentlichen Rechts immer noch beste Kontakte und verkauft seine Informationen weiterhin exklusiv am DIHK vorbei seinen eigenen Mitgliedern.

Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung [Re: DJSMP] #39634 17.09.2025 18:25
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,163
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,163
Hallo DJSMP,
Antwort auf
Der BLFA ist für mich ein vollkommen intransparent agierendes Gremium. Normalerweise gehören die Protokolle beim BMV veröffentlicht.


Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich hatte mich vor längerer Zeit an BMV gewendet, und die gleiche Frage gestellt, leider habe ich zur Antwort erhalten, dass es nicht vorgesehen ist. Komisch nur, dass ein anderer BLFA das veröffentlicht!

Antwort auf
Dazu kommt noch, dass das BMV alle Anfragen, selbst die mit globaler Relevanz, seit einiger Zeit immer auf die Landesbehörden delegiert, wo sie dann, zumindest in Sachsen,


Auch hier muss ich Dir Recht geben. Ich hatte mich schon öfters an das BMV gewandt, vor allen bei meiner Rescheren zur Geschichte der "UN-Nummer", als ich mich dann an die UNECE gewandt hatte, habe ich eine Antwort erhalten, aber mit dem Hinweis, ich sollte mich doch an die zuständige Behörde in Deutschland wenden. War ja nicht mehr notwendig, ich hatte ja die nötigen Informationen.

Wenn ich mich, hier in Bayern, an die zuständige Behörde wende, dann habe ich im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Das funktioniert auf jeden Fall besser.

Antwort auf
Und zur IHK Schwaben/Ulm


Ja, ich kenne Deine Meinung dazu und akzeptiere sie auch. Aber als alles noch über die IHK Schwaben lief, hatten wir doch öfters Informationen, an welche wir sonst nicht gekommen wären. Über den Weg könnte man streiten. Dazu muss ich aber sagen, dass die Merkblätter, welche damals die IHK Schwaben auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, doch für den Ein oder anderen sehr hilfreich waren, zumal sie aller zwei Jahre recht schnell dem neuen ADR angepasst wurden.

Seit das zur IHK Ulm gegangen ist, kann man nur noch davon träumen, mir tun in diesem Zusammenhang die Neuen im Gefahrgutrecht natürlich auch die Älteren leid, da diese Quelle endgültig versiegt ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Flammpunkt
von fireman - 17.09.2025 20:04
Beförderung von Abfall-Druckgaspacku
ng

von Gerald - 17.09.2025 18:25
GG Versandstücke in Container sichern
von M.A.T. - 17.09.2025 11:12
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3