ich bemerke bei Begehungen im Abfallbereich immer mal wieder, dass Mitarbeitende Fehlwürfe produzieren im Bereich Klasse 2, Gase. Es zeigt sich, dass viele mit Begrifflichkeiten nicht klar kommen. Da habe ich mal länger gesucht und eigentlich selber keine zufriedenstellende Lösung gefunden und wollte mal nachfragen, ob ich der einzige bin, der darüber nachdenkt. Und ja, unter 1.2 ADR finde ich Begriffsdefinitionen. Die greifen aber meiner Meinung nach nicht weit genug. Hat jemand eine gute Definition einer Spraydose, einer Gaskartusche und einer Gasflache parat?
Zu meinen Gedanken: - Was ist eine Druckgaspackung (1950) - Was ist ein Gefäss, klein, mit Gas (2037) - Was ist mit dem Rest
Da gibt es Probleme, dass man Druckgaspackungen (Produkt im SDS als 1950 klassifiziert) findet. Die Charge ein Jahr später sieht von außen genau so aus, ist dann aber auf einmal ein Gefäss, klein, mit Gas (Im SDS als 2037 klassifiziert). "Die UN Nummer sagt das" ist eine blöde Begründung, ich finde aber keine andere.
Dann ist sicherlich eine Nicht-Wiederbefüllbarkeit eine notwendige Bedingung für Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas. Auf der anderen Seite ist aber eine Befüllbarkeit für andere Gase keine notwendige Bedingung. Die kleinen Ballongasflaschen sind auch nicht wiederbefüllbar, sind aber Flaschen. Und beim Thema Flaschen muss man dann eben aufpassen, da sich bestimmte Vorgaben an bestimmte Details richten: Kennzeichnung nach 5.2.1.6 bezieht sich eindeutig nur auf wiederbefüllbare Flaschen. Für nichtt-wiederbefüllbare muss man dann um die Ecke gucken und sich zusammenreimen, was denn jetzt gilt. Das ist sehr komplex.
Bei diesen Überlegungen sind dann die wichtigen Kosequenzen, dass einige Gegenstände zusammen in einer gemeinsamen Aussenverpackung transportiert werden können (SV327) und andere Gegenstände ihre eigene Aussenverpackung darstellen (P200) und somit die Anzahl erfasst werden muss.
Grüße Robbi
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: RobbiTobbi]
#3963918.09.202509:56
Hallo, die Definitionen des GG-Rechts sind nun mal rechtsbereichspezifisch und müssen gelernt werden. Wenn im Betrieb Probleme auftauchen wäre eine Liste für die Mitarbeiter sinnvoll, die alle vorkommenden Produkte (mit der firmeninternen Bezeichnung natürlich) der passenden Definition gegenüberstellt. Auch Freistellungen aus den SV (190) wären einbindbar. Ich denke, das könnte eine typische Aufgabe für einen Gb sein, der so die Komplexität auf Handlungsvorgaben - praktisch Betriebsanweisung - herunterbricht. Die Mitarbeiter würden es sicher dankbar begrüßen. Daß zu Begriffsbestimmungen leider nicht nur in 1.2.1 relevante Aussagen gemacht werden (6.2.6 beispielsweise) ist ja bekannt. In den Fachbüchern und -artikeln zur Klasse 2 finden sich immer wieder redaktionelle Übersichten, die helfen könnten. M.A.T.
Nachtrag zu SDB: Die Problematik des Abschnitts 14 ist hinreichend bekannt; die Angaben dort sollten immer kritisch gesehen werden.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 18.09.202510:37. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: RobbiTobbi]
#3964318.09.202512:51
Was ich bei meinen Unternehmen immer empfehle: An den einzelnen Abfallsammelstellen bebilderte Tafeln mit genauer Beschreibung aufzuhängen und auf den Schildern textlich "was gehört in den Behälter? ..." und "Was gehört nicht in den Behälter?..." zu beschreiben. Und dann bildest du dort Spraydosen, Gefäße und Gasflaschen ab so wie ihr das Sammeln wollt bzw. nimmst die Bilder durchgestrichen, um anzuzeigen, dass es eben dort nicht hin soll. Das funkrioniert besser, als die Leute in den Schulungen mit Definitionen zu konfrontieren, die dann eh nicht im Gedächtnis bleiben.
Bezüglich der Vermischung (also dem Zusammenpacken) von leeren Spraydosen und leeren Gefäßen, klein, gefüllt mit Gas habe ich persönlich keinen Schmerz. Sowohl für UN 1950 als auch UN 2037 gilt MP 9. Und auch die SV 327 kann man schon dahingehend interpretieren. Am Ende sind es (fast) leere Metallhülsen, die mal die eine und mal die andere Form haben und beide die P207 im Original haben. Am Ende des Tages ist es ... Müll!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Kontrollorgan jeden einzelnen Behälter inspiziert und zwischen Spraydose und Gefäß unterscheidet. Wenn dir sogar für dasselbe Produkt noch unterschiedliche SDB vorliegen, hast du ja auch Argumente.
Bei den Ballongasflaschen würde ich aufpassen. Da steht wahrscheinlich eine UN 1046 drauf. Damit bekommt man das nicht unter P207 unter sondern hat zunächst die P200. Die Bedingungen hast du schon genant. Die Ballongasflaschen sollten extra laufen (LEERES GEFÄSS,2). Aber die Ballongasflasche sollte man ja nun von den Spraydosen und Gefäßen eindeutig unterscheiden können, notfalls mit der oben beschriebenen Bildmethode.
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: RobbiTobbi]
#3964618.09.202513:09
Ist für die leeren Ballongasflaschen unter Umständen ADR 1.1.3.2 c) anwendbar? Sprich: ADR nicht anwendbar wenn der Druck unter 2 bar beträgt.
Gruss Nitro
Ja, wenn man den Druck kennt. Diese Flaschen haben eine "Sollbruchstelle" haben bzw. eine Stelle, an der man die Flasche "lochen" soll, damit sie wirklich drucklos ist. Das ganze Verfahren ist z. B. im Anhang beschrieben. Danach sind die Flaschen harmlos und man würde im Betrieb überlegen, wo sie nun entsorgt werden (Metall?).
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 19.09.202507:56.
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: Claudi]
#3965519.09.202511:57
Ja, wenn man den Druck kennt. Diese Flaschen haben eine "Sollbruchstelle" haben bzw. eine Stelle, an der man die Flasche "lochen" soll, damit sie wirklich drucklos ist. Das ganze Verfahren ist z. B. im Anhang beschrieben. Danach sind die Flaschen harmlos und man würde im Betrieb überlegen, wo sie nun entsorgt werden (Metall?).
Nur dass keine mir bekannte Sammelstelle eine Bearbeitungserlaubnis hat. Das bedeutet, wenn Kunden das zu Hause drucklos machen, geht es auf dem Hof in den Metallcontainer. Die Mitarbeiter dürfen aber nicht mehr Hand anlegen. Und dann sind wir bei Claudis angesprochenen Problem: Keiner weiß, wieviel Restdruck drin ist. Also gilt die restriktivste Anwendung für alles.
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: RobbiTobbi]
#3965919.09.202514:58
Nach allen Anleitungen im Netz ist bei Einwegflaschen für Helium die Entsorgung über die Gelbe Tonne vorgesehen und praktiziert. Wohl eine Frage der Organisation. M.A.T.
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: RobbiTobbi]
#3966119.09.202515:58
Ja, wenn man den Druck kennt. Diese Flaschen haben eine "Sollbruchstelle" haben bzw. eine Stelle, an der man die Flasche "lochen" soll, damit sie wirklich drucklos ist. Das ganze Verfahren ist z. B. im Anhang beschrieben. Danach sind die Flaschen harmlos und man würde im Betrieb überlegen, wo sie nun entsorgt werden (Metall?).
Nur dass keine mir bekannte Sammelstelle eine Bearbeitungserlaubnis hat. Das bedeutet, wenn Kunden das zu Hause drucklos machen, geht es auf dem Hof in den Metallcontainer. Die Mitarbeiter dürfen aber nicht mehr Hand anlegen. Und dann sind wir bei Claudis angesprochenen Problem: Keiner weiß, wieviel Restdruck drin ist. Also gilt die restriktivste Anwendung für alles.
Bei Privatpersonen würde ich aus Sicht einer Sammelstelle sagen: Lieber Kunde, bitte Sollbruchstelle brechen, dann mit übergeben, ich darf das leider nicht selbst.
Aus Sicht eines Unternehmens (Abfallerzeuger), bei dem solche Flaschen aus dem Betrieb heraus anfallen, gäbe es eine Mitarbeiter-Anweisung (mit Arbeitsschutz und pipapo).
Re: Begriffsdefinition Gase: Spraydosen, Gefäße klein
[Re: M.A.T.]
#3966219.09.202516:00
Nach allen Anleitungen im Netz ist bei Einwegflaschen für Helium die Entsorgung über die Gelbe Tonne vorgesehen und praktiziert. Wohl eine Frage der Organisation. M.A.T.
Dann kommt im betrieblichen Kontext die Gewerbeabfallverordnung um die Ecke und sagt: Abfallfraktionen trennen*, Metall zu Metall, getrennt erfassen usw.
*oder schriftlich dokumentieren, dass das wirtschaftl. oder technisch nicht möglich ist und dann einer Vorbehandlung (also einer Sortierung/ Trennung) zuführen.