Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein Thema.
Ein Kunde versendet einen neuen Dieselmotor, der allerdings einen Testlauf absolviert hat und der Kunde nicht ausschließen kann, dass Rückstände des Kraftstoffs noch enthalten sind. Die Verpackung erfolgt in eine stabile Holzkiste.
Erst im Nachgang und auf Nachfrage hin, wurde die UN3528 für den Versand bestätigt.
Nun bekommen wir als Dienstleister über einen Auftraggeber den Auftrag, die Kiste des Kunden zu markieren und eine Shippers ( Luftfracht ) zu erstellen. Aktuell liegt kein Datenblatt, keine Fotos der Verpackung vor
Das ist in dieser Ausgangslage ein NoGo. Zumal ich aktuell nicht ausschließen kann, dass die Verpackung von nicht nach mind. Modul B geschulten MA erfolgte. Damit ist eine ordnungsgemäße Verpackung gemäß IATA eh schon hinfällig.
Ein weiterer Punkt ist Bestätigung zur Einhaltung der PI 378. Wenn ich Punkt a) richtig lese, dann muss der Kunde eine Bestätigung zur Übereinstimmung mit den von der nationalen Behörde festgelegten Bauartanforderung zur Verfügung stellen.
Richtig ? Und wäre das hier konkret das LBA ?
Wie seht ihr das Ganze und wie könnte das Thema gelöst werden ?
Erster Lösungsansatz:
-Öffnen der Kiste und Prüfung durch Modul B geschulte MA.
-Bestätigung des Kunden zur vollständigen Erfüllung der Anforderungen an den Motor im Bezug auf den Ausschluss der Austrittsmöglichkeit des Gefahrgutes durch Temperatur, Vibration, Druck etc... gemäß PI378. Da wir als Verpacker tätig sind, würden wir den Part der Bewertung der stabilen Außenverpackung vornehmen können
-Zusendung SDS des beinhalteten Gefahrgutes
-Klärung enthaltene Batterien + sonstige Gefahrgut
-Organisation der Emergency Contact No.
-Markierung + CAO
-Shippers 1 wooden box + Angabe Brutto Kiste / Netto Motor ?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
VG
Uwe73