Moin, ich hätte gerne mal eine Reaktion von Euch auf folgenden Sachverhalt: Privat habe ich mir 2 LiFePO4-Akkus mit je ca. 20 Kg schicken lassen. Die wurden von einem großen Paketbeförderer geliefert. Bei beiden Paketen waren die Gefahrzettel und alles was auf Gefahrgut hinweist abgerissen. Wie geht man damit um?
Zuletzt bearbeitet von JensK; 05.10.202513:53.
Re: Gefahrgut ohne Kennzeichnung
[Re: JensK]
#3972505.10.202514:23
Hallo, pro Akku 20 Kg ist schon ne Hausnummer. Als Privatperson und Empfänger sähe ich keinen Handlungsbedarf. Für die Verwendung allerdings wäre das Datenblatt - Prüfbericht - sicherlich nützlich. Interessant würde es wenn die Akkus defekt zurückgeschickt werden müßten. Geht aus den Anleitungen etc. die Klassifizierung hervor? PI 715 kann ich nicht interpretieren; Luft? Gruß M.A.T.
Re: Gefahrgut ohne Kennzeichnung
[Re: M.A.T.]
#3972606.10.202511:14
Damit keiner sieht, dass hier das ADR bzw. die GGVSEB Anwendung findet. So geht es eben auch, interessant wäre es gewesen, wenn das Fahrzeug in eine Kontrolle gekommen wäre.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Gefahrgut ohne Kennzeichnung
[Re: Gerald]
#3972806.10.202513:53