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UN 0012 #39788 16.10.2025 12:34
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Joo_Stan Offline OP
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Hallo zusammen,
dies ist gerade mal ein privat aufgefallenes Problem.

Ist LQ nach 3.4.1 eine optionale Möglichkeit oder verpflichtend wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?

Mal zu den Fakten. Ich bin Sportschütze und kaufe hin & wieder Munition. UN0012 1.4S - soweit so unproblematisch.
Jetzt habe ich zwei Umverpackungen mit Schrotmunition hier stehen. Eine ist nach 3.4.7.1 und die andere nach 5.2.2.2.2 Unterklasse 1.4S gekennzeichnet.

- beide Umverpackungen sind nahezu gleich groß
- beide Umverpackungen sind bauartgeprüft und zugelassen
- vom Inhalt her haben beide Umverpackungen zehn Einzelverpackungen mit je 25 Schrotpatronen
- die volle Umverpackung wiegt etwa zwölf Kilogramm
- die Patronen selbst sind inhaltlich auch identisch, lediglich der Hersteller ist ein anderer

Warum die unterschiedliche Kennzeichnung?

Oder übersehe ich ein wichtiges Detail?

Ich würde auch ein Bild einstellen aber daran scheitere ich auch gerade.

Schon jetzt Danke für alle Antworten. Ich bin übrigens "noch" kein GBA, daran arbeite ich gerade.

Re: UN 0012 [Re: Joo_Stan] #39789 16.10.2025 13:58
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Gerald Offline
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Hallo Joo_Stan,
Antwort auf
Eine ist nach 3.4.7.1 und die andere nach 5.2.2.2.2 Unterklasse 1.4S gekennzeichnet.


Das ist Recht einfach zu erklären, man kann UN 0012 nach Kapitel 3.4 befördern, muss es aber nicht. Es könnte aber auch sein, dass es zwei verschiedene Hersteller sind, das hattest Du ja erwähnt.

Wenn nach Kapitel 3.4 befördert wird, musst Du die Festlegungen nach Kapitel 3.2 bzw. Kapitel 3.4 beachten! Auch die GGVSEB Anlage 1 ist zu beachten, als Privatperson ist Ziffer 2.1 a) einzuhalten, "...das die Bruttomasse je Beförderungseinheit ....bei der Unterklasse 1.4 50kg nicht überschreiten. ...."

Interessant wird es bei der Beförderung größerer Mengen mit Lkw, und da sind unterschiedliche Kennzeichnungen drauf!!!

Antwort auf
Ich bin übrigens "noch" kein GBA, daran arbeite ich gerade.


Das hat damit nichts zu tun, wir haben alle mal angefangen. Hier kann jeder Fragen stellen, und wird eine Antwort erhalten.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.10.2025 14:12. Bearbeitungsgrund: Hinweis auf GGVSEB

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 0012 [Re: Joo_Stan] #39790 16.10.2025 14:04
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Hallo, Erleichterungen sind immer freiwillig; falls sie in Anspruch genommen werden müssen aber alle Bedingungen erfüllt werden. Eine Sendung mit Gefahrzettel aber ohne LQ-Raute ist kein LQ-Versandstück und muß darum alle Kennzeichnungsvorgaben nach Teil 5 erfüllen.
Gruß
M.A.T.

Nachtrag: Gerald war schneller. Klar, ist freie Herstellerentscheidung.;-)

Re: UN 0012 [Re: Joo_Stan] #39791 16.10.2025 14:07
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