Hallo Zusammen,
ich wollte noch einmal ein Update geben und auch wie es zu diesem Thema bei uns gekommen ist (auch wenn es nicht mehr ganz zum Thread passt), einfach nur weil mich der Hergang sehr ärgert, sodass sich auch andere ein Bild davon machen können.
Die Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtung wurde bei uns bislang immer unter der UN 3268 - Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung (Kl.9) angeliefert.
Mit der Änderung auf 2025 kamen UN 0514 und UN 3559 - Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen dazu. Gemäß 2.1.3.6 ist es hier richtig und erforderlich, dass auf eine der beiden neuen UN-Nummern umklassifiziert wird.
Nun kam das Packstück mit Kl. 1.4S Kennzeichnung bei uns an (gem. UN 0514) und es ist bei uns auf Klärung gegangen (erste Lieferung eines Klasse 1 GG, deshalb hier auch die Frage ob wir etwas nach anderen Regularien beachten müssen). Zulieferer wurde kontaktiert und er hat darauf beharrt, dass es UN 3268 ist (Zulieferer ist hier wie zu erwarten nicht der Hersteller), auch das Datenblatt hatte immer noch UN 3268 notiert. Wie es beim Zulieferer mit 1.4S Kennzeichnung rausgehen konnte, aber nicht in seiner Dokumentation so hinterlegt ist, führe ich auf bloßes "so wie es reinkommt geht es ungesehen raus" zurück.
So wie ich das richtig verstanden habe ist es vermutlich bislang noch in Kl. 1, da aufgrund der Änderung bzw. das hinzunehmen der SV 407 (noch) kein Test durchgeführt werden konnte. Sobald dieser durchgeführt wurde wäre es dann UN 3559.
Ich möchte hier nochmal an die Eigenverantwortung und kontinuierliche Gegenprüfung der Zulieferer (insbesondere wenn sie nicht selbst der Hersteller sind) plädieren.
Vielen Dank für eure Unterstützung bei diesem Thema.
LG