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Prüfung Gefahrgutbeauftragter #39916 14.11.2025 15:46
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Hazardy Offline OP
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Hallo zusammen,

habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten und im Februar die Prüfung.
Bin im Moment ein bisschen am Lernen und mache mir hin und da ein paar Notizen in die Vorschrift.
Zum Beispiel in 6.8.2.4.1: handschriftlich: festverbundene Tanks (...) linke Spalte, Tankcontainer (...) rechte Spalte.
Manchmal auch Querverweise im Inhaltsverzeichnis des Kapitels, aber keine Lösungen o.Ä.
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?

Vielen Dank!

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39917 14.11.2025 16:25
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?


Du kannst bei der Prüfung zum Gb das ADR benutzen, und natürlich auch Eintragungen in den verschiedensten Form vornehmen. Denn das ADR ist ja Dein Arbeitsbuch mit welchen Du in der Zukunft sehr viel arbeiten musst.

Und ein paar Randvermerke, Markierungen u.ä. sollten kein Hinterniss sein. Was denkst Du, wie mein ADR aussieht, da sind viele Hinweise drin, aber auch vor den einzelnen Teilen 1-9, in meinem ADR von einem Verlag, man soll ja keine Werbung machen, steht da noch ein Inhahltsverzeichnis von dem Teil, welches ich aber teilweise noch ergänzt habe.

Zu dem Kapitel 3.4 bzw. Unterabschnitt 1.1.3.6 findest Du hier Beiträge von mir.

Und hier findest Du ADR Buch Beschriftung.

Und ganz hilfreich ist von einem Verlag das Buch "GB-Prüfung", weil hier die aktuellen Prüfungsfragen drin sind, aber im Hinterem Teil auch die Lösung mit Quellenangabe. Hat auch den Vorteil, das man sieht, wie die Prüfungsfragen zu beantworten sind.

Ich hoffe das hilft Dir weiter, ansonsten melde Dich noch einmal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39918 14.11.2025 16:29
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Hallo, Hazardy
In der Prüfung sind Schreibwerkzeug, Taschenrechner und die Vorschriftentexte - Verlagsausgaben - erlaubt.
M.A.T.



Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39919 14.11.2025 17:17
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Kein Auswendiglernen von Antworten der Verlagsangebote - Gerald hat eines davon genannt.


Ich weis nicht, wie Sie darauf kommen, mit dem Auswendiglernen? Aber das macht überhaupt keinen Sinn, denn der Fragenfundus ist doch Recht umfangreich, immerhin über 600 Seiten! Ich hoffe, dass ich mich da nicht Falsch ausgedrückt habe. Ich muss schon sagen, auf so eine Idee mit dem Auswendiglernen wäre ich nie gekommen, aber vielleicht wurde Ihnen diese Frage schon mal gestellt, dann könnte ich es nachvollziehen.

Aber wenn in der Frage nach dem Abschnitt (3 Stellen) gefragt wird, dann darf man nicht den Unterabschnitt (4 Stellen) in der Antwort hinschreiben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39920 14.11.2025 17:32
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Hallo, Gerald,
genau was Sie vermuten. Ich wurde während meiner früheren Tätigkeit häufig von Kunden gefragt,ob das die "offiziellen" Fragen seien (Ja) und man die wie beim Führerschein nur Auswendiglernen müsse (Nein). Darum mein Hinweis hier.
Gruß
M.A.T.


Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39921 14.11.2025 17:35
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Hallo ihr beiden und vielen Dank für die Hinweise.
Das Buch zur Prüfungsvorbereitung habe ich gekauft und schon durchgearbeitet. Dabei sind bei den mir fremden Fragen (Tank, Klasse 7, Klasse 1) die meisten Querverweise im ADR gelandet. Bei den Prüfungssimulationen vom Buch, die man runterladen kann, komme ich meist auf 80-95 Prozent, häufig auch ohne die von mir ins Buch geschriebenen Querverweise zu nutzen. Will halt nur sichergehen, dass mir der Prüfer die Prüfung wegnimmt, weil absolut keine Eintragungen erlaubt sind.


Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 14.11.2025 18:32.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39922 14.11.2025 17:36
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Und ja, es sind sogar eine Lösungsvorschläge im Buch nicht so wie ich sie habe.

Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 14.11.2025 18:29.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39923 14.11.2025 17:43
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Hat sich erledigt.
M.A.T.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39924 14.11.2025 18:27
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Ich möchte es diplomatischer ausdrücken: Vielleicht nicht falsch im Buch (dessen Verlag mir jetzt nicht einfällt), aber jedenfalls habe ich eine andere Lösung. Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:

V11: P003
V156: nur 1.1, da nach Stoffen und Gegenständen gefragt wird.
S46: Ja, TBC: E, Durchfahrt erlaubt
S47: Ja, 8.6.4
S418: Sondervorschrift 290

Bin aber sehr dankbar, dass es das Buch gibt. Sehr viele Fragen hätte ich sonst nicht beantworten können.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39925 14.11.2025 20:14
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Hallo Hazardy,
Antwort auf
Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:


Tut mir ja leid, aber mit so einer Fragestellung kann ich und vielleicht auch Andere nichts anfangen.

Antwort auf
V11: P003
bei V11 nach Abschnitt 7.2.4 geht es um "...gedeckte oder bedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen oder bedeckten Containern.."

Antwort auf
V156: / S46: / S47: und S418
Kommt in meinem ADR nicht vor. Besser ist immer die UN Nummer mit Benennen, bei welcher diese Eiträge stehen.

Mich würde schon der Verlag interessieren, welcher das Buch herausgegeben hat. Ist vielleicht was ein anderes Thema bearbeitet!!!

Wir reden schon vom ADR, wo es um die Beförderung auf der Straße geht???


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39926 14.11.2025 20:46
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Hallo,

ich wurde gefragt, welche Fragen aus dem Fundus 2025 aus meiner Sicht nicht korrekt beantwortet wurden. Meine Antwort war, dass ich mir nicht alle aufgeschrieben habe.
Die aufgelisteten Antworten in meinem vorigen Post beziehen sich auf meine Lösungen.

Mit V11 ist die Frage 11 aus dem IHK Fragenfundus "verkehrsträgerübergreifend" gemeint. S sind die Fragen für den Verkehrsträger Straße gemeint.

Schöne Grüße
Hazardy

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39927 14.11.2025 21:52
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Hallo Hazardy,
Danke das Du geschrieben hast, wie Du das mit der Nummerierung gemeint hast. Somit hat sich meine Beitrag erledigt. Habe es leider nicht gleich so verstanden.

Nun zu den Fragen:

V11: Hier geht es um die höchste Nettomasse für UN 2027 und die Anwort ist PP17!

V156: Unterklasse 1.1, wie bei Dir.

S46: UN 2820, II hat "E"; UN 2821, II hat "D/E" das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

S47: UN 1263, II hat "D/E", UN 2796, II hat "E", das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

Zu den Tunnelreglungen gibt es von mir einen Beitrag, wo Du eine "Karte Tunnelreglungen" Downloaden kannst, ich denke mal mit der Tabelle erkennst Du es einfacher. In der "Gefährlichen Ladung" Heft 10/2023 ist eine ähnliche Grafik auf Seite 25 abgedruckt gewesen.

S418: hier geht es um " Für den Versand eines Versandstückes mit einer Innenverpackung nach ADR liegen folgende Daten vor: Ni-63 gelöst in 50 ml Chlorwassersto säure der Verpackungsgruppe III mit einer Gesamtaktivität von 200 MBq. ...." steht auf Seite 320 und die Fragen a) bis e) müssen beantwortet werden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39928 14.11.2025 22:21
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Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antworten. Leider hast du mich noch nicht ganz verstanden. Der Fragesteller weiß genau, worum es geht. Einzig allein um die Gegenüberstellung von den Antwortvorschläge im Buch (das ich ich nicht nennen möchte, weil es mir geholfen hat) und meinen (Teil)-Antworten. Im Buch waren da Teile richtig und andere eben unklar. Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.

V11. Natürlich steht das Gewicht in PP17. Im Buch wird aber von einer anderen Verpackungsanweisung ausgegangen. Wobei deine PP17 auch unvollständig ist ist. Richtig wäre P003 und PP17. Es wird in V11 nach den Verpackungsanweisungen im Plural gefragt.

S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.

S47: Es gilt E und D darf durchfahren werden

S418: Klar, hier hatte ich nur die Diskrepanz zwischen meiner Antwort und dem Buch herausgestellt, ohne auf die komplette Frage einzugehen.

Gruß
Hazardy


Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 14.11.2025 22:22.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39929 15.11.2025 15:12
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Hallo Hazardy ,
Antwort auf
Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.


Da ich die Lehrberechtigung für Gb-Lehrgänge habe, dann sollte ich schon das entsprechende Buch besitzen, damit ich die Teilnehmer auf die Prüfung vorbereiten kann.

Der erste Teil der Frage lautet: Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten....

Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten. , dass wäre die Antwort zum ersten Teil, kann man vielleicht auch kürzer schreiben, aber ich habe bei meiner Prüfung immer den ganzen Text geschrieben, wenn er nicht all zu lang war.

Antwort auf
Richtig wäre P003 und PP17.
Das wäre die Antwort zum zweiten Teil der Frage. Aus diesem Grund gibt es auch drei Punkte!

Antwort auf
S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.


Nein, dass ist Falsch.

Sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 8.6.3.2 nach, denn da steht: "Wenn eine Beförderungseinheit gefährliche Güter enthält, denen unterschiedliche Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet wurden, ist der gesamten Ladung der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes zuzuordnen."

Das ist auch der Grund warum ich den Abschnitt 8.6.4 in eine Tabelle umgewandelt habe, weil der Text doch etwas schwer zu verstehen ist. Ich habe auch längere Zeit dafür gebraucht. Übrigens "D/E" steht über "E" im Abschnitt 8.6.4!!!

Der erste Teil der Frage lautet.
Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode! Das wäre D/E, siehe 8.6.3.2!

D darf durchfahren werden. das stimmt, da Beförderung im Versandstück.

Das Gleiche wäre bei Frage 47, sind eben nur zwei andere UN-Nummern.

Antwort auf
habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten


Du solltest vielleicht erst einmal den Lehrgang besuchen, und dann mit der Vorbereitung der Prüfung beginnen. Denn auf dem Lehrgang werden Dir die Zusammenhänge erklärt. Sich das Allein zu versuchen, könnte nach hinten los gehen. Kleiner Tip, es kommt bei Lehrgängen nicht immer gut an, wenn man alles besser weis.

Als ich meinen Gb-Lehrgang besucht habe, war ich schon sehr viele Jahre als Referent für alle Kurs tätig, aber der Durchführende des Gb-Lehrgangs hat erst am letzten Tag mitbekommen, das ich Referent nach Gefahrgutrecht war. Ist manchmal besser, wenn man sich etwas zurück nimmt. Ist nicht böse gemeint.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39936 15.11.2025 22:33
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Hallo Gerald,

habe mir nochmal deine Posts und deine Karte in Ruhe durchgelesen. Im Prinzip kommen wir immer auf das selbe Ergebnis, mit dem Unterschied, dass du den restriktiveren Tunnelcode mit aufführst und dann doch die Durchfahrt erlaubst:

Auf deiner Karte bei Beispiel 2 sagst du: TBC B/E und Durchfahrt durch Tunnel D erlaubt, was sich aus meiner Sicht etwas beißt. Ich hatte die Durchfahrt ja ebenfalls erlaubt, allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)

Also alles gut und vielen lieben Dank!

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39938 16.11.2025 11:47
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Hallo Hazardy,
Antwort auf
allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)


Das können Sie ja in der Prüfung schreiben, aber dann ist die Frage falsch beantwortet und der Punkt ist weg! Es könnte dann nach hinten Raus knapp, mit der Erfüllung werden.

Und da wird Ihnen auch der Hinweis auf das Lehrbuch nicht weiter helfen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39939 16.11.2025 11:51
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Ich möchte kurz zum Ursprungsthread zurückkehren. Ich habe mir euren fachlichen Austausch nicht komplett durchgelesen. Ich möchte aber meine Erfahrungen als Dozent für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten teilen:

Zur Prüfung darfst du verwenden:
- die verkehrsträgerspezifische Vorschrift als Buch (ADR, RID,...) mit Vorschriftensammlung nationale Gesetzestexte (GGBefG, GGVSEB,...)
- eventuell ein Ausdruck der deutschen Vorschrift, die sich gegenüber der Vorschriftensammlung im Buch geändert hat (GGVSEB, ...) --> unbedingt vorher abklären!
- Schreibwerkzeug
- netzunabhängiger Taschenrechner

Ob in den Büchern markiert werden darf, hängt stark von der IHK ab. Im Prinzip sollte das funkrionieren.

Handschriftliche Bemerkungen in den Büchern? Lieber nicht! Bei uns werden die Bücher sogar durchgeblättert. Die Grifftabellen oder "Verlags-Kleber" der Teile des Buches sind natürlich gestattet. Aber da selber was rein schreiben? Ganz dünnes Eis! Als wir früher noch mit den Büchern zum Kunden gefahren sind bzw. mit den Büchern gearbeitet haben, hatten wir auch immer persönliche Anmerkungen in die Bücher geschrieben. Da hatte ich schon die eine oder andere Diskussion. Mittlerweile nutzt fast keiner der Kollegen mehr ein Buch, so dass die häufig "jungfräulich" sind.

Ich denke, es versteht sich von selbst, dass man das Buch zur Prüfungsvorbereitung mit den Lösungen zur Prüfung nicht verwenden darf und das am Prüfungstag gleich zu Hause bleiben sollte.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39941 16.11.2025 12:15
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Die Frage war, welcher Tunnelbeschränkungscode restriktiver ist bei den 2 Produkten. Und das ist nunmal "D/E" (auch wenn davon für Stückgut E gilt), weil du mit diesem Tunnelbeschränkungscode weniger Tunnel befahren darfst (wenn auch nicht bei Stückgut).

Der Tunnelcode heisst "D/E". Den kannst du nicht auseinander nehmen und in D und E splitten. Gern kannst du eine Zusatzbemerkung aufnehmen, dass für Versandstücke E maßgebend ist. Vielleicht liest sich das der Prüfer durch und freut sich. Aber der "D/E" muss erstmal als Antwort dastehen!

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: DJSMP] #39942 16.11.2025 12:20
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Ich möchte kurz zum Ursprungsthread zurückkehren. Ich habe mir euren fachlichen Austausch nicht komplett durchgelesen. Ich möchte aber meine Erfahrungen als Dozent für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten teilen:

Zur Prüfung darfst du verwenden:
- die verkehrsträgerspezifische Vorschrift als Buch (ADR, RID,...) mit Vorschriftensammlung nationale Gesetzestexte (GGBefG, GGVSEB,...)
- eventuell ein Ausdruck der deutschen Vorschrift, die sich gegenüber der Vorschriftensammlung im Buch geändert hat (GGVSEB, ...) --> unbedingt vorher abklären!
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Ob in den Büchern markiert werden darf, hängt stark von der IHK ab. Im Prinzip sollte das funkrionieren.

Handschriftliche Bemerkungen in den Büchern? Lieber nicht! Bei uns werden die Bücher sogar durchgeblättert. Die Grifftabellen oder "Verlags-Kleber" der Teile des Buches sind natürlich gestattet. Aber da selber was rein schreiben? Ganz dünnes Eis! Als wir früher noch mit den Büchern zum Kunden gefahren sind bzw. mit den Büchern gearbeitet haben, hatten wir auch immer persönliche Anmerkungen in die Bücher geschrieben. Da hatte ich schon die eine oder andere Diskussion. Mittlerweile nutzt fast keiner der Kollegen mehr ein Buch, so dass die häufig "jungfräulich" sind.

Ich denke, es versteht sich von selbst, dass man das Buch zur Prüfungsvorbereitung mit den Lösungen zur Prüfung nicht verwenden darf und das am Prüfungstag gleich zu Hause bleiben sollte.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: DJSMP] #39943 16.11.2025 12:28
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Die Frage war, welcher Tunnelbeschränkungscode restriktiver ist bei den 2 Produkten. Und das ist nunmal "D/E" (auch wenn davon für Stückgut E gilt), weil du mit diesem Tunnelbeschränkungscode weniger Tunnel befahren darfst (wenn auch nicht bei Stückgut).

Der Tunnelcode heisst "D/E". Den kannst du nicht auseinander nehmen und in D und E splitten. Gern kannst du eine Zusatzbemerkung aufnehmen, dass für Versandstücke E maßgebend ist. Vielleicht liest sich das der Prüfer durch und freut sich. Aber der "D/E" muss erstmal als Antwort dastehen!


Okay, vielen Dank. Das verstehe ich.
Ihre Antwort lautet D/E und durchfahren werden darf der Tunnel mit D, sofern keine lose Schüttung oder Tanks.

Werde Herrn Holzhäuser kontaktieren und fragen, warum in der Online-Ausgabe des Buches eine andere Lösung steht.
Auch wenn ich jetzt Häme kassiere: Wenn D/E gelten würde, wäre die Durchfahrt die D auch verboten, daher gehe ich mit der Antwort von Herrn Holzhäuser und sage, dass E für die gesamte Ladung gilt, weil wir hier Stückgut haben.

Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 16.11.2025 12:52.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: DJSMP] #39945 16.11.2025 12:57
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Hallo, DJSMP
Nur zwei Anmerkungen, oder vier.
1. Fachfrage TBC: Der Hintergrund für die Auslegungsproblematik ist, daß der Gesetzgeber bei der Einführung des TBC 2007 schlicht vergessen hatte, daß es Stückgut gibt, und nur Tank berücksichtigte. Nachdem das von Fachleuten kritisiert wurde, wurde 2009 ein TBC für Stückgut hinzugefügt. In der Nomenklatur der Tabelle führte das zu der unseligen x/x-Darstellung und dazu, daß die Vorschrift leider nicht an allen relevanten Stellen die nunmehr mehrdeutige Nomenklatur aufdröselte. Somit ist heute der TBC formal im Format x/x, aber muß für die konkrete Beförderung (TK oder Stückgut) interpretiert werden. Wie früher schon vorgeschlagen sollte der Gesetzgeber hier klarstellen, daß es einen TBC für TK und einen anderen für Stückgut gibt, und nur der jeweils zutreffende im BP anzugeben ist. Das würde viele Interpretationen und Diskussionen (kenne ich von diversen ADR-Schulungen der Fahrer) überflüssig machen. Die Holzhäuser-Antwort halte ich darum für praktisch korrekt.
2. Ton im Forum: Persönliche Bemerkungen halte ich für komplett unangebracht und ignoriere solche Beiträge darum forthin.
3. Gb-Prüfung: Auch bei mir wurde das ADR-Buch durchgeblättert; redaktionelle Verweise des Verlages waren kein Thema. "Fast keiner benutzt mehr Buch" trifft zumindest für die Prüfung nicht zu, weil da eben keine Lappies etc. zugelassen sind.
4. Aus meiner Verlagszeit weiß ich aus eigener Arbeit, wieviel Aufwand von Autoren und Lektorat getrieben werden muß, um die Medien möglichst fehlerarm zu produzieren. Gelegentliche Satzfehler bewegten sich deutlich unter dem Promillebereich! Wenn einem mal was auffällt sollte man das dem Verlag mitteilen - gemeinsam kann Besseres erreicht werden. Kundenrückmeldungen waren mir darum immer sehr willkommen und wurden auch eingehend geprüft und benutzt. Darum eingangs meine leider unbeantwortete Frage nach dem Verlag.
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39952 17.11.2025 11:28
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Die Holzhäuser-Antwort halte ich darum für praktisch korrekt.


Da muss ich Ihnen leider wiedersprechen, in dem Beispiel UN 2820 II (E) und UN 2821 II (D/E) ist nun mal (D/E)!

Ich bin ja nicht der Oberlehrer, aber wenn Sie mal in das Buch "Aufbaukurs Klasse 1" auf Seite 128 (könnte sein, das es jetzt eine ander Seite ist), dann finden Sie eine Übersicht zur Durchfahrt von Tunneln, und unterhalb der Tabelle geht ein Pfeil von Links nach Recht (E; C5000D; C; B1000C und B und da steh: Zunehmende Restriktion, und somit nimmt die Restriktion von (E) bis (B) zu!! Übringens ist das Buch vom geichen Verlag, welche der Fragesteller als Grundlage genommen hat.

Wenn wir hier ein falsche Antwort schreiben, kann das leider für den Einzelnen Folgen haben, denn etwede er macht einen Fehler in der Prüfung oder er fährt in einen Tunnel ein, welchen er nicht benutzen darf!!

Ich hatte einen Beitrag im Bezug des Elbtunnels geschrieben, wo der Fahrer nicht durch den Tunnel gefahren ist, obwohl er hätte durchfahren könnnen. Der Chef freut sich bestimmt nicht über diese Entscheidung.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39953 17.11.2025 11:42
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Hallo, Gerald, da kommen wir wohl nicht zusammen.
Ich bleib dabei, wie erklärt: für ein Stückgutfahrzeug gilt nicht der TBC-Teil für ein Tankfahrzeug. Das ergibt sich für mich eindeutig aus 8.6.4. Alles andere wäre widersinnig, und die anghängtn Stückgutangaben im TBC wären überflüssig wenn immer die notwendigerweise schärfere TK-Angabe gälte. Für den ersten Teil der Frage wäre die Antwort darum D/E (weil der Gesetzgeber wie von mir beschrieben hier die Sache nicht zuende gedacht hat), für den zweiten Teil E. So differenziert hat Holzhäuser es in der Antwort meiner Auflage auch erklärt.
Gruß
M.A.T.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39954 17.11.2025 12:00
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Können wir uns jetzt einfach darauf einigen, dass "(D/E)" der restriktivere Code ist? :-)

Ich sehe Jörg in 3 Wochen. Ich werde ihn mal darauf ansprechen...

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: DJSMP] #39955 17.11.2025 12:02
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@DJSMP
natürlich, nur beantwortet das nicht den 2. Teil der Frage.
Gruß
M.A.T.

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #39960 17.11.2025 15:25
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
nur beantwortet das nicht den 2. Teil der Frage.


Klar steht in meinem Beitrag unter S46:!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39994 23.11.2025 12:23
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Hallo zusammen,

habe die Antworten von Herrn Holzhäuser erhalten. Bei V11 (55 kg P 003 mit PP 17) und V156 (nur 1.1) wurde meine Auffassung bestätigt.

Bei S46 wurde meine Lösung ebenfalls bestätigt. Die (verkürzte) Antwort ist: Tunnelbeschränkungscode E ist der restriktivste TBC, weil in Versand Versandstücken.

Der Kollege, der Herrn Holzhäuser demnächst sieht, kann dann das gerne hier bestätigen.

Danke und Gruß
Hazardy

Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 23.11.2025 12:24.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39995 23.11.2025 14:29
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Da Herr Holzhäuser mir die Zustimmung gegeben hat, seine Antwort hier zu posten, gerne die gesamte Antwort:


(...)

Zu den Fragen kann ich Ihnen folgende Antworten geben.





Bei der V 11 wurde im Fragenkatalog die UN-Nummer geändert:



Richtig wäre (müsste in der Onlineversion geändert sein):



Antwort: 55 kg P 003 mit PP 17



ℹ Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A ADR/RID bzw. Kapitel 3.2 Gefahrgutliste IMDG-Code,

P003 in 4.1.4.1 ADR/RID/IMDG-Code, ADN verweist auf ADR

ℹ Hinweis: In Tabelle A Spalte 8 ADR/RID (ADN verweist auf ADR) oder in der Gefahrgutliste

Spalte 8 IMDG Code ist die Verpackungsanweisung P003 genannt. In Spalte 9a ist unter PP 17 die nicht bauartgeprüften Verpackungen aufgeführt. Dort ist der Wert von

max. 55 kg für Verpackungen aus Pappe angegeben


V 156



Die Antwort Unterklasse 1.1 ist richtig.



Ich muss mal nachhören, weil wir es als Korrektur für die Online Version vorgesehen hatten.


Danke für den Hinweis.


Bei den Fragen S46 und S47 kann ich die Antworten in der Online-Version wie folgt begründen:


In 8.6.4 sind die Tunnelbeschränkungscodes für die gesamte Ladung dargestellt.

Wenn es unterschiedliche Versandstücke mit unterschiedlichen Tunnelbeschränkungscodes gibt, ist deshalb dann nach 8.6.3.2 ADR immer der restriktivste Tunnelbeschränkungscode anzuwenden.

Das ist dann für diesen Fall für die Beförderung der Versandstücke der Tunnelbeschränkungscode (E). Deshalb wäre die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten aber durch Tunnel der Kategorie D erlaubt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.



Herzliche Grüße

Jörg Holzhäuser

_________________


Grüße
Hazardy

Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 23.11.2025 16:08.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #40002 25.11.2025 11:07
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

bei dem Umfang der veröffentlichten Prüfungsfragen kann schon mal der eine oder andere Fehler passieren, der zudem in älteren Fassungen nicht mal vorhanden war. Wir zuständigen Fragebogenersteller in der IHK-Organisation schauen aber tunlichst genau, dass in unseren Lösungsvorschlägen für die Korrektoren der IHK´n solche Fehler nicht erscheinen. Dafür betreiben wir einen entsprechenden Rechercheaufwand und dies klappt offensichtlich die letzten 26 Jahre ohne Probleme.

Zur Urfrage ist anzumerken:
Die zugelassenen einschlägigen Vorschriftenwerke dürfen bei uns natürlich Klebezettel und Unterstreichungen sowie kleinere Kommentare enthalten. Schließlich sind diese Vorschriften auch das Handwerkszeug des Gefahrgutbeauftragten. Lediglich die auf dem Markt befindlichen Bücher mit den Mustervorschlägen für die Lösungen sind tabu!

Und noch ein Hinweis: Es gibt in der Prüfung nicht nur die veröffentlichten Fragen. Wer die Hinweise in der Vorbemerkung des veröffentlichten Fragenfundus aufmerksam durchliest, wird feststellen, dass der Fragenfundus ein Grundwerk ist. Wir als IHK-Organisation dürfen jederzeit neue Fragen auf der Basis der vorhandenen Grundfragen erstellen in dem wir UN-Nummer, Stoffe, Verpackungen, Sondervorschriften, Fahrzeuge etc. anpassen. Dies wird auch gemacht.

Schönen Gruß aus Neu-Ulm
Alfred Winklhofer, IHK Ulm

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Winklhofer] #40004 25.11.2025 12:12
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Hazardy Offline OP
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Hallo Herr Winklhofer und herzlichen Dank für die Beantwortung der Ursprungsfrage und die Kommentare zur Prüfung im Allgemeinen.

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