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Re: Sicherungsplan wirkungslos [Re: M.A.T.] #40027 02.12.2025 07:58
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Claudi Offline
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Da hatte ich gestern auch drüber nachgedacht. Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition?

Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10.

Wenn der Gesetzgeber das anders haben will, müssten das ADR bzw. die GGVSEB angepasst werden.

Re: Sicherungsplan wirkungslos [Re: Claudi] #40029 02.12.2025 09:23
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M.A.T. Offline
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Nebelmunition ist m.W. nicht für zivile Zwecke verfügbar, darum. Einfache Pistolenmun ist eher 1.4S.
M.A.T.

Re: Sicherungsplan wirkungslos [Re: Claudi] #40037 02.12.2025 19:00
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Gerald Online
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Hall Claudi,
Antwort auf
Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition?


Das mit der UN Nummer geht leider nur aus dem Beförderungspapier hervor, aber es könnte

UN 0014 Patronen für Waffen, Manöver 1.4S
UN 0339 Patronen für Handfeuerwaffen 1.4C (AD60 bei der Pistolenmunition)

sein, bei der Pyrotechnische Munition muss ich passen, da gibt es zu viele Möglichkeiten.

Hier noch ein paar Links für weitere Informationen.

Link 1 , hier ist der Satz im letzten Absatz interessant, "....Aus Bundeswehrkreisen hieß es, ein zufälliger Raub sei eher unwahrscheinlich...."

Link 2

Link 3

Antwort auf
Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10.


Auf jeden Fall sind sind bestimmte Sicherheitsauflagen nicht eingehalten wurden und die verantwortlichen bzw. sonstigen Personen haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Und es gibt eigentlich immer Verträge, in welchen Auflagen, die bei sollchen Transporten einzuhalten sind bzw. vielleicht auch auf die GGAV auf die Ausnahme 32 (S) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehrstehen hingewiesen wurde.

Somit braucht der Gesetzgeber da nicht unbedingt eingreifen. Na, warten wir mal ab.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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