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Trockeneisschulung UN1845 #40045 03.12.2025 17:25
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moerser Offline OP
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Hallo zusammen,

benötigen alle Mitarbeite die am Versand nicht gefährlicher Güter mit Trockeneis im Luftverkehr beteiligt sind eine Trockeneisschulung?

Auch Aushilfen, die unter Aufsicht einer geschulten Person arbeiten?

Zuletzt bearbeitet von moerser; 04.12.2025 10:14.
Re: Trockeneisschulung UN1854 [Re: moerser] #40048 04.12.2025 08:34
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Andreas_K Online
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Der Arbeitsschutz sagt: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten -> Betriebsanweisung -> (mindestens) jährliche Unterweisung notwendig.
Unterweisungspflicht hört bei Aushilfen nicht auf.

Wenn mir jemand eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Trockeneis zeigt, in der er kein Gefahrenpotenzial erkannt hat, würde ich ihn fragen, ob er das ernst meint.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Trockeneisschulung UN1845 [Re: Andreas_K] #40052 04.12.2025 10:13
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moerser Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Der Arbeitsschutz sagt: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten -> Betriebsanweisung -> (mindestens) jährliche Unterweisung notwendig.
Unterweisungspflicht hört bei Aushilfen nicht auf.

Wenn mir jemand eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Trockeneis zeigt, in der er kein Gefahrenpotenzial erkannt hat, würde ich ihn fragen, ob er das ernst meint.



das ist ja alle richtig, beantwortet aber meine Frega nicht.

Hier geht es nicht um eine Unterweisung zum Umgang mit Trockeneis sondern um eine verpflichtende Schulung mit Prüfung und Zertifikat nach den Luftfrachregeln.

Siehe Beispiel: https://www.gefahrgut-nord.de/pk-1-trockeneis-un1845/

Re: Trockeneisschulung UN1845 [Re: moerser] #40057 04.12.2025 12:18
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Gerald Offline
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Hallo moerser,
Luftfracht ist nicht meine Baustelle.

Aber das Thema Trockeneis wurde mit dem ADR 2013 im Abschnitt 5.5.3 neu eingeführt und mit ADR 2021 ergänzt. Weil das Thema Umgang mit Trockeneis einfach unterschätzt wurde, und es zu vielen Unfällen gekommen war.

Hier noch ein paar Links, wo wir das Thema schon mal hatten,

Trockeneisversand 2021

Trockeneis von 2025

Im ADR steht im Absatz 5.5.3.2.4 Unterweisung und in der GGVSEB §27 (6) 2.

Antwort auf
Hier geht es nicht um eine Unterweisung zum Umgang mit Trockeneis sondern um eine verpflichtende Schulung mit Prüfung und Zertifikat nach den Luftfrachregeln.


Dann würde ich mich mal an das LBA wenden, die können Dir bestimmt weiter helfen.

Die IATA hat erneut Checklisten, wie im Prinzip jedes Jahr auch zum Thema Trockeneis mit Inkrafttreten der 67. Ausgabe der IATA-DGR zum 01.01.2026 veröffentlicht.

Hier noch Grundkurs Versender und Verpacker A/B) UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B / UN 1845 Trockeneis. Und ich möchte nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken, wenn es zu einem Unfal kommt, und dann wird gesagt, es war nur eine Aushilfe. Auch wenn sie unter Aufsicht war, aber was ist unter Aufsicht?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trockeneisschulung UN1845 [Re: moerser] #40059 04.12.2025 13:13
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M.A.T. Offline
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Hallo, vlt. beim LBA?
M.A.T.

Re: Trockeneisschulung UN1845 [Re: M.A.T.] #40069 08.12.2025 14:32
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Es wird eine aufgabenbezogene Schulung nach CBTA benötigt. Da braucht man kein LBA dazu.

Re: Trockeneisschulung UN1845 [Re: moerser] #40070 08.12.2025 14:35
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Ursprünglich geschrieben von: moerser

Auch Aushilfen, die unter Aufsicht einer geschulten Person arbeiten?


Wozu hättest du denn dann die Aushilfe, wenn die geschulte Person JEDEN Schritt der Aushilfe überwacht und sozusagen seine Hand führt? Dann kann doch die geschulte Person auch gleich selbst arbeiten.

Die Schulung des Personals muss vor Ausübung der Tätigkeiten erfolgen.

Re: Trockeneisschulung UN1845 [Re: DJSMP] #40071 08.12.2025 14:55
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ursprünglich geschrieben von: moerser

Auch Aushilfen, die unter Aufsicht einer geschulten Person arbeiten?


Wozu hättest du denn dann die Aushilfe, wenn die geschulte Person JEDEN Schritt der Aushilfe überwacht und sozusagen seine Hand führt? Dann kann doch die geschulte Person auch gleich selbst arbeiten.

Die Schulung des Personals muss vor Ausübung der Tätigkeiten erfolgen.


Um das zu unterstreichen: bisher war die Sichtweise des LBA, dass z. B. jeder Verpacker, der Hand an ein Packstück legt, geschult sein muss - es reicht nicht, wenn einer geschult ist und eine Arbeitsanweisung gibt bzw. das Ergebnis und die Arbeit kontrolliert.


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