Hallo zusammen, wir haben eine Anfrage erhalten - Kunde schreibt:
"wir benötigen für 4 Wasserstoff-Brennstoffzellen eine Transportverpackung. Es ist kein Gefahrengut und soll im Anschluss per Lkw nach Polen transportiert werden"
Ich gehe davon aus dass es durchaus Gefahrgut ist und würde mal die UN 3479 ins Spiel bringen, meine Kollegin die ADR sonst macht ist leider aktuell nicht im Büro.
Für ein Feedback der Spezialisten bedanke ich mich bereits im voraus.
Liebe Grüße
Re: Wasserstoff Brennstoffzellen per Lkw nach Polen
[Re: Claudi1966]
#4008111.12.202513:20
Hallo, Claudi1966 vernünftiger Ansatz. "Gefahrengut" alleine macht mich schon stutzig. Sie können natürlich auch mal fragen, aufgrund welcher ADR-Bestimmung das "kein GG" sein soll. Beide SV geben keine Freistellung her. Übrigens: für die "Gerät"-Definition ist die SV388 hilfreich. Viel Erfolg! M.A.T.
Re: Wasserstoff Brennstoffzellen per Lkw nach Polen
[Re: M.A.T.]
#4008311.12.202513:38