Hallo Dom,
dass diese Vorgaben nur für Mengen über 100 Kg Trockeneis gelten.
Weiter oben unter dem Datum 05.02.2025 17:32 findest Du einen Beitrag von mir, mit einer PDF-Datei zum Download.
Und hier noch eine Berechnung für Deinen Kunden, 100 kg Trockeneis mal 760 ergibt ein Volumen von 76.000 m3 Kohlenstoffdioxid (ist nur mal ein Überschlag)!!!!! Und somit dürfte sich die Freistellung erübrigen!!!
Hier noch
Publikation vom der DGUV zum Thema Trockeneis.
Es gibt dann noch einen Trockeneisrechner von Herrn Werny, welchen ich ganz gern in der Ausbildung beim Basiskurs bzw. Auffrischungsschulung Thema 5 "Kennzeichnung und Bezettelung" nutze, denn da kann der Lehrgangsteilnehmer erkennen, ab welcher Menge Trockeneis bzw. Kohlenstoffdioxid für den Menschen gefährlich wird.
Nachtrag:
Unter
Gefahrgut-Portal findest Du Links zu Checklisten für 2026 nach IATA, u.a. auch für Trockeneis!
Und hier ist der
Trockeneis-Rechner 2.0, gibt es aber nicht kostenlos.