Ich habe folgende Frage zum korrekten Ausfüllen der IMO Erklärung bezüglich der Zusatzangabe für Meeresschadstoffe und dem Flammpunkt
In 5.4.1.4.2 steht , dass die Bestandteile in 5.4.1.4.1 der Reihenfolge entsprechen müssen, wie sie eben dort beschrieben sind und zwar ohne eingeschobene Angaben.
Auf der angehängten IMO sind die Angaben durch verschiedene Spalten getrennt
In 5.4.1.4.3 steht bei Punkt 6 , dass Stoffe, die als Meeresschadstoff definiert sind, auch als solche bezeichnet werden müssen. Und bei Punkt 7 steht, dass ggf. ein Flammpunkt angegeben werden muss
Bei 5.4.1.4.4 stehen Beispiele. Nehmen wir das 3. Beispiel mit UN 1092, da hier Flammpunkt und das Wort Meeresschadstoff vorhanden ist.
Meine Frage ist jetzt, ob es ausreicht, wenn die Angaben zum Flammpunkt sowie die Angabe, ob es sich um marine pollutant handelt, in dem Eigenschaften Feld unten eingetragen wird. Also mit marine pollutant yes or no und dem entsprechenden Flammpunkt oder ob es in die zweite Spalte nach der UN Nummer mit aufgenommen werden muss. Also in der Spalte “ Inhalt (richtiger technischer Name)“ Falls das Zweite zutrifft, würde es in unserer IMO für das genannte Beispiel mit UN 1902 wie folgt aussehen: UN 1092, Acrolein, stabilisiert, (-24 C c.c.), marine pollutant und dann in den nächsten Spalten die Klasse , Verpackungsgruppe usw. Jedoch würde es doch dann nach meinem Verständnis gegen 5.4.1.4.2 sprechen oder nicht ? Also das nichts zwischengeschoben und die Reihenfolge verändert werden darf Denn in dem 3. Beispiel in 5.4.1.4.4 sind die Angaben zum Flammpunkt und zum Meeresschadstoff hinter der Verpackungsgruppe. Aber aufgrund des Aufbaus der IMO mit den Spalten ist es gar nicht möglich Also was wäre jetzt korrekt ? UN 1092, Acrolein, stabilisiert, (-24 C c.c.), marine pollutant in der einen Spalte oder die beiden Angaben weglassen und nur unten im Eigenschaften Feld aufnehmen ? Und jetzt mal unabhängig davon , dass es für die beiden UN Nummern , die auf unserer IMO stehen, eigentlich keine Angabe zum Flammpunkt benötigt. Es geht mir nur generell um die richtige Vorgehensweise
Vielen Dank vorab
Re: Flammpunkt und marine pollutant in der IMO
[Re: KR]
#4013319.12.202507:54
ich möchte erst einmal bei Deinem Dokument an sich anfangen. Es ist veraltet. Im Kopf sollte Folgendes stehen: "Beförderungsdokument für ... nach § 6 GGVSee ..." Der Hinweis auf § 8 stammt aus einer veralteten GGVSee. Du findest aktuelle beschreibbare IMO-Erklärungen im Netz.
Nun zu Deinen Eintragungen. Dein Dokument ist von der Aufteilung mit den Spalten an sich ok und üblich. Es erfolgt ja dadurch keine Trennung der Angaben in der richtigen Reihenfolge.
Die Eintragungen zu marine pollutant und flashpoint kommen tatsächlich in das Feld "Eigenschaften". Aber auch nur dann wenn zutreffend. Der Flammpunkt braucht nur bei Gütern der Klasse 3 als Haupt- oder Nebengefahr (unter 60 Grad C) angegeben werden. Bei den UN-Nrn. 2735 und 3082 gibt es keine Nebengefahr, demnach auch keinen Flammpunkt. Das verhält sich ebenso bei der Eigenschaft "umweltgefährlich". Diese trage ich nur ein, wenn sie zutreffend ist. Den Eintrag: "marine poll.: no" halte ich für falsch. Ich trage ja auch keine weiteren Eigenschaften als nicht zutreffend ein. Denn sonst wäre die IMO mit unbrauchbaren Informationen überfrachtet.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Probleme wird das wohl nicht geben, aber wirklich besser aktuelleres Formular und FP nur angeben, wenn gefordert. Ebenso beim MP: wenn das Gefahrgut MP ist, dann schreibe ich "MARINE POLLUTANT" bei Eigenschaften rein, sonst nicht.
Hinweis zu UN3082: ist zwar nicht gefordert, aber tatsächlich sinnvoll: das Produkt bedarf wohl keiner Trennung/ Zuordnung zu einer Trenngruppe, aber manchmal unterstellen Reedereien bei n.o.s., dass man das bestimmt vergessen hat. Deswegen kann man da sinngemäß "IMDG Code segregation group not applicable" dazu schreiben.