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Gb-Prüfung ADR
#40138
19.12.2025 11:54
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Hazardy
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Hallo zusammen,
ich habe kürzlich meinen Lehrgang absolviert und gehe im Februar in die Prüfung. In den Prüfungsfragen wird häufig nach dem "Absatz" gefragt, der nach meines Wissen immer 5-stellig ist, z.B. 5.3.2.1.1 Jetzt kommt es aber vor, dass die Fundstelle 6-stellig ist und der 5-stellige Absatz nicht die Frage beantwortet. Kann die 6-stellige Fundstelle ebenfalls als Absatz angesehen werden?
Vielen Dank! Hazardy
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: Hazardy]
#40139
19.12.2025 11:59
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DJSMP
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Hallo Hazardy, schau mal in 1.1.1 Die Anlagen A und B des ADR sind in neun Teile gegliedert. Anlage A besteht aus den Teilen 1 bis 7 und Anlage B aus den Teilen 8 und 9. Jeder Teil ist in Kapitel und jedes Kapitel in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt (siehe Inhaltsverzeichnis).
Innerhalb jedes Teils ist die Ziffer des Teils Bestandteil der Kapitel-, Abschnitts- und Unterabschnittsnummer; z.B. hat der Abschnitt 1 in Kapitel 2 des Teils 4 die Nummer >>4.2.1<<. 1 - Teil 1.1 - Kapitel 1.1.3 - Abschnitt 1.1.3.6 (und weitere Untergliederung) - Unterabschnitt Einen Absatz gibt es da eigentlich nicht. Es gibt aber gerade im Kapitel 5.4 einige diebezügliche unscharfe Formulierungen (wahrscheinlich historische Übersetzungsfehler).
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: DJSMP]
#40140
19.12.2025 12:24
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Hazardy
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Hallo und vielen Dank!
Ja, verstehe. Leider werden in den offiziellen Prüfungsfragen immer wieder nach Absätzen gefragt.
Habe es aber gerade selbst gelöst: Selbst die 6-stelligen und 7-stelligen "Absätze" werden im ADR als Absatz bezeichnet:
Vgl. 1.6.6.3, erster Satz (...) Vorschriften des Absatzes 2.2.7.2.3.5 (...)
Nochmals danke!
Hazardy
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: DJSMP]
#40141
19.12.2025 12:54
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M.A.T.
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Hallo, auch "Absatz" wird im ADR und in den IHK-Fragen gebraucht, siehe beispielsweise Frage 191 (E) or Rn. (Ich weiß, ist nicht mehr offizieller Ausdruck!) 7.4.2.7 ADR. Dort wird mit Absatz eine Bestimmung mit 5 oder 6 Stellen bezeichnet. "Unterabsatz" wird im ADR (aber nicht in den Fragen) als Ebene unterhalb der 5. genutzt (SV664), allerdings dann ohne Nummer. In der Prüfung würde ich das auch so nutzen, vlt. mit (Unter)Absatz und der Nummer. Das ist durch die Nummer eindeutig und m.E. nicht mit Punktabzug bedroht. Gruß M.A.T.
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: Hazardy]
#40142
19.12.2025 15:05
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Phi_l
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Hallo Hazardy,
hier mal kurz aus dem Nähkästchen von zumindest einer der Prüfungsfragenkommissionen: Mit "Absatz" ist Seitens der IHKn die "genaue Fundstelle" gemeint, also so viele Stellen, wie für eine eindeutige Antwort nötig sind. Der Ausdruck "genaue Fundstelle" wird auch manchmal verwendet, dann kann zusätzlich auch die Angabe eines Unterbuchstaben a) oder b) etc. erforderlich sein.
Der Begriff "Unterabsatz" wird im ADR immer dann verwendet, wenn ein konkreter Absatz ohne eigene Nummerierung gemeint ist. So besteht zum Beispiel der Absatz 6.8.2.2.3 aus 4 verschiedenen nicht einzeln nummerierten "Unterabsätzen". Oder aber in eigenständigen "Textkörpern" wie innerhalb einer Verpackungsvorschrift.
Vielleicht trägt das zur Klarstellung bei.
LG Phil
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: Hazardy]
#40145
19.12.2025 18:01
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Gerald
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Hallo Hazardy, es gab mal eine Umsteigerhilfe zur neuen Struktur ab ADR 2001, hier wurde das Randnummersystem von der neuen Struktur abgelösst und da steht auf Seite 12 Änderung in der Systematik/Strucktur unter Beispiel für die neue Gliederung u.a. Absatz 5.4.1.1.1.
Und in einigen Lehrbüchern wurde die Gliederung mit dem Absatz weiter verwendet, z.b. Gb-Schulung 2019 auf Seite 56 ist da eine Folie abgebildet, wo unter Bemerkung zu Absätze steht, dass diese bis zu 9 Ziffern haben können, im Prinzip mehr als 4 Ziffern ist der Absatz.
Im ADR unter 3.1.2.8.1.2 unter Bem. Siehe Absatz 5.4.1.2.2. und wenn Sie ins ADR 2025 Abschnitt 3.2.1 schauen finden Sie z.b. in Spalte (3b); Spalte (5); Spalte (12) den Begriff "Absatz".
Das wichtigste bei der Gb-Prüfung ist, wenn nach dem Abschnitt gefragt wird, dann nur diesen, also 3 Ziffern angeben und nicht den Unterabschnitt 4 Ziffern oder Absatz mehr als 4 Ziffern angeben. Auch wenn man die Frage genau beantworten möchte, aber das gibt Punktabzug.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: Gerald]
#40146
19.12.2025 21:42
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Hazardy
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Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise. Das wird mir sicher helfen.
Gruß Hazardy
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: Phi_l]
#40170
06.01.2026 11:13
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DJSMP
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Hallo Hazardy,
hier mal kurz aus dem Nähkästchen von zumindest einer der Prüfungsfragenkommissionen: Mit "Absatz" ist Seitens der IHKn die "genaue Fundstelle" gemeint, also so viele Stellen, wie für eine eindeutige Antwort nötig sind. Der Ausdruck "genaue Fundstelle" wird auch manchmal verwendet, dann kann zusätzlich auch die Angabe eines Unterbuchstaben a) oder b) etc. erforderlich sein.
Der Begriff "Unterabsatz" wird im ADR immer dann verwendet, wenn ein konkreter Absatz ohne eigene Nummerierung gemeint ist. So besteht zum Beispiel der Absatz 6.8.2.2.3 aus 4 verschiedenen nicht einzeln nummerierten "Unterabsätzen". Oder aber in eigenständigen "Textkörpern" wie innerhalb einer Verpackungsvorschrift.
Vielleicht trägt das zur Klarstellung bei.
LG Phil Jetzt wird's ja ganz verrückt "Unterabsatz" gibts auch noch? Also kreativ scheint man bei der IHK zu sein...  Sofern mit "Absatz" bei der IHK die Fundstelle oder Quelle im ADR, RID, ADN oder IMDG-Code gemeint ist, dann ist die Wortwahl einfach vollkommen falsch! Aber die Sache ist historisch gewachsen und lässt sich nicht so einfach korrieren. Wahrscheinlich gibts auch keine Bestrebungen, das mal zu verbessern. Im ADR wiederum ist mit der Formulierung "Absatz" i.d.R. "Unterabschnitt" gemeint. Wie ich vermute Übersetzungsfehler bzw. Übertragungsfehler. Deutlich wird das an Hand der relativ neuen SV 664. Dort wundert mich der Begriff umsomehr. In der englischen Ausgabe scheint es keinen Begriff für "Absatz" zu geben. Dort heisst es nur "The provisions of 6.8.2.4 shall apply to...". Offensichtlich hat ein übereifriger Ministeriums-Schreiberling in deutscher Beamtengründlichkeit bei der Übersetzung das Wort "Absatz" ergänzt. Sonst regeln wir in Deutschland wirklich alles übergenau und dann kommt da ins deutsche ADR eine so unscharfe Formulierung rein. Solange der Abschnitt Abschnit 1.1.1 so existiert, gehört der Begriff "Absatz" nicht ins ADR rein. Punkt! Ich kann mich ehrlich gesagt bei meinen letzten Gb-Prüfungen nicht an Fragen nach dem Absatz erinnern. Bei mir war meiner Erinnerung nach immer korrekt nach Kapitel und Abschnitt gefragt. Wichtig ist eben, dass bei der Frage Kapitel eine zweistufige Quelle (z.B. 5.4) und bei Abschnitt eine dreistufige Quelle (z.B. 5.4.1) angegeben werden muss, damit es volle Punktzahl gibt. Bei einer eventuellen Frage nach dem Absatz würde ich die längstmögliche Fundstelle angeben eine entsprechende Kommentierung dazu schreiben. Bei nationalen Rechtsvorschriften wie z.B. der GGVSEB hat der Begriff "Absatz" wiederum seine Berechtigung. Denn eine ordentliche deutsche Verordnung besteht meist aus Paragraf, Absatz und Satz. Nun haben wir schon drei Bedeutungen für den Begriff "Absatz" herausarbeiten können. Geschichten aus'm Paulanergarten. :-) Für den Threadersteller: Diese Diskussion ist mit Sicherheit nicht kriegsentscheidend. Sie ist vielmehr zu vernachlässigen. Das Bestehen der Prüfung hängt ganz sicher nicht von der Angabe der Fundstellen ab und die 50% sollten auch so locker zu schaffen sein.
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: DJSMP]
#40172
06.01.2026 11:26
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M.A.T.
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Hallo zusammen, soweit ich es überblicke sind die drei deutschsprachigen ADR-Ausgaben alle mit "Unterabschnitt" oder "Unterabsatz", was wohl auf die abgestimmte Übersetzung zurückgeht. Und bedauerlich ist, daß diese Begriffe - wie auch zB ADR-Tank - nirgends definiert sind. Ist also keine Erfindung der IHK. Da allerdings die englischsprachige Ausgabe an anderen Stellen von paragraph, sub-paragraph etc spricht ist hier ein Feld für eine internationale Angleichung, damit es weniger Auslegungsdifferenzen geben kann. Vielleicht "Randnummer" ohne die "Absätze" etc? Wäre eindeutig.  Gruß M.A.T.
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Re: Gb-Prüfung ADR
[Re: M.A.T.]
#40174
06.01.2026 11:43
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DJSMP
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Ich habe kurz die PDF mit den Änderungen ADR 2025 durchsucht und bekommen auch haufenweise Treffer mit "Unterabsatz". Ich hisse die weiße Flagge! 
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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