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Gb-Prüfung ADR #40138 19.12.2025 11:54
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Hazardy Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe kürzlich meinen Lehrgang absolviert und gehe im Februar in die Prüfung.
In den Prüfungsfragen wird häufig nach dem "Absatz" gefragt, der nach meines Wissen immer 5-stellig ist, z.B. 5.3.2.1.1
Jetzt kommt es aber vor, dass die Fundstelle 6-stellig ist und der 5-stellige Absatz nicht die Frage beantwortet.
Kann die 6-stellige Fundstelle ebenfalls als Absatz angesehen werden?

Vielen Dank!
Hazardy

Re: Gb-Prüfung ADR [Re: Hazardy] #40139 19.12.2025 11:59
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DJSMP Offline
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Hallo Hazardy,

schau mal in 1.1.1

Antwort auf
Die Anlagen A und B des ADR sind in neun Teile gegliedert. Anlage A besteht aus den Teilen 1 bis 7 und Anlage B aus den Teilen 8 und 9.
Jeder Teil ist in Kapitel und jedes Kapitel in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt (siehe Inhaltsverzeichnis).

Innerhalb jedes Teils ist die Ziffer des Teils Bestandteil der Kapitel-, Abschnitts- und Unterabschnittsnummer; z.B. hat der Abschnitt 1 in Kapitel 2 des Teils 4 die Nummer >>4.2.1<<.


1 - Teil
1.1 - Kapitel
1.1.3 - Abschnitt
1.1.3.6 (und weitere Untergliederung) - Unterabschnitt

Einen Absatz gibt es da eigentlich nicht. Es gibt aber gerade im Kapitel 5.4 einige diebezügliche unscharfe Formulierungen (wahrscheinlich historische Übersetzungsfehler).

Re: Gb-Prüfung ADR [Re: DJSMP] #40140 19.12.2025 12:24
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Hazardy Offline OP
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Hallo und vielen Dank!

Ja, verstehe. Leider werden in den offiziellen Prüfungsfragen immer wieder nach Absätzen gefragt.

Habe es aber gerade selbst gelöst: Selbst die 6-stelligen und 7-stelligen "Absätze" werden im ADR als Absatz bezeichnet:

Vgl. 1.6.6.3, erster Satz (...) Vorschriften des Absatzes 2.2.7.2.3.5 (...)

Nochmals danke!

Hazardy

Re: Gb-Prüfung ADR [Re: DJSMP] #40141 19.12.2025 12:54
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M.A.T. Online
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Hallo, auch "Absatz" wird im ADR und in den IHK-Fragen gebraucht, siehe beispielsweise Frage 191 (E) or Rn. (Ich weiß, ist nicht mehr offizieller Ausdruck!) 7.4.2.7 ADR. Dort wird mit Absatz eine Bestimmung mit 5 oder 6 Stellen bezeichnet. "Unterabsatz" wird im ADR (aber nicht in den Fragen) als Ebene unterhalb der 5. genutzt (SV664), allerdings dann ohne Nummer. In der Prüfung würde ich das auch so nutzen, vlt. mit (Unter)Absatz und der Nummer. Das ist durch die Nummer eindeutig und m.E. nicht mit Punktabzug bedroht.
Gruß
M.A.T.

Re: Gb-Prüfung ADR [Re: Hazardy] #40142 19.12.2025 15:05
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Phi_l Offline
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Hallo Hazardy,

hier mal kurz aus dem Nähkästchen von zumindest einer der Prüfungsfragenkommissionen: Mit "Absatz" ist Seitens der IHKn die "genaue Fundstelle" gemeint, also so viele Stellen, wie für eine eindeutige Antwort nötig sind. Der Ausdruck "genaue Fundstelle" wird auch manchmal verwendet, dann kann zusätzlich auch die Angabe eines Unterbuchstaben a) oder b) etc. erforderlich sein.

Der Begriff "Unterabsatz" wird im ADR immer dann verwendet, wenn ein konkreter Absatz ohne eigene Nummerierung gemeint ist. So besteht zum Beispiel der Absatz 6.8.2.2.3 aus 4 verschiedenen nicht einzeln nummerierten "Unterabsätzen". Oder aber in eigenständigen "Textkörpern" wie innerhalb einer Verpackungsvorschrift.

Vielleicht trägt das zur Klarstellung bei.

LG Phil

Re: Gb-Prüfung ADR [Re: Hazardy] #40145 19.12.2025 18:01
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Gerald Offline
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Hallo Hazardy,
es gab mal eine Umsteigerhilfe zur neuen Struktur ab ADR 2001, hier wurde das Randnummersystem von der neuen Struktur abgelösst und da steht auf Seite 12 Änderung in der Systematik/Strucktur unter Beispiel für die neue Gliederung u.a. Absatz 5.4.1.1.1.

Und in einigen Lehrbüchern wurde die Gliederung mit dem Absatz weiter verwendet, z.b. Gb-Schulung 2019 auf Seite 56 ist da eine Folie abgebildet, wo unter Bemerkung zu Absätze steht, dass diese bis zu 9 Ziffern haben können, im Prinzip mehr als 4 Ziffern ist der Absatz.

Im ADR unter 3.1.2.8.1.2 unter Bem. Siehe Absatz 5.4.1.2.2. und wenn Sie ins ADR 2025 Abschnitt 3.2.1 schauen finden Sie z.b. in Spalte (3b); Spalte (5); Spalte (12) den Begriff "Absatz".

Das wichtigste bei der Gb-Prüfung ist, wenn nach dem Abschnitt gefragt wird, dann nur diesen, also 3 Ziffern angeben und nicht den Unterabschnitt 4 Ziffern oder Absatz mehr als 4 Ziffern angeben. Auch wenn man die Frage genau beantworten möchte, aber das gibt Punktabzug.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gb-Prüfung ADR [Re: Gerald] #40146 19.12.2025 21:42
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Hazardy Offline OP
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Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise. Das wird mir sicher helfen.

Gruß
Hazardy


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