IATA Verpacker B Schulung nötig?
#40147
22.12.2025 09:45
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Ivan
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Einsteiger
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Hallo zusammen,
ich bitte um eure Expertise und Einschätzung. Die Situation stellt sich wie folgt dar: ein Unternehmen, zwei Sites. Site A produziert die Ware (Gefahrgutversand ist auf den Versand von Geräten mit eingebauten Batterien beschränkt; alle Batterien fallen unter SV188) und versendet diese per Straße an Site B. Dabei handelt es sich überwiegend um Geräte, die ordnungsgemäß in Holzkisten verpackt sind. Site B versendet die Ware anschließend weltweit per See-, Straßen- oder Lufttransport.
Site A versendet die Ware selbst weder per Luft noch per See und hat keine Kenntnis darüber, welche Ware später per Luft transportiert wird.
Müssen die Kolleginnen und Kollegen an Site A dennoch nach IATA (Verpacker B) geschult werden?
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Re: IATA Verpacker B Schulung nötig?
[Re: Ivan]
#40148
23.12.2025 09:42
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Claudi
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Hi,
also erstmal braucht man, sofern es nur um Batterien nach Section II (in/ mit Ausrüstung) geht, keine IATA-CBTA-Schulung nach 1.5 sondern nur "ausreichende Anweisungen" nach 1.6 (das ist auch mit Schulung/ Einweisung, aber nicht durch das LBA akkreditiert). Man kann natürlich trotzdem ne CBTA-Schulung machen, aber die muss ausdrücklich kleine Li-Batterien nach Section II beinhalten (Trainingsbedarfsanalyse). In den normalen IATA-Schulungen werden, wenn nciht ausdrücklich durch die Kunden vorher angegeben, kleine Li-Batterien eher nur am Rande mal erwähnt.
Wenn Site B die Luftfracht-Verpackung durchführt, also ggf. Sachen von Site A nochmal umpackt, muss Site A nicht geschult sein. Irgendwie muss Site B ja sicherstellen, dass es ab dort korrekt raus geht. Jemand muss also durch Prozesse/ Festlegungen/ Vorgaben/ Kontrollen sicherstellen, dass Site A das schon korrekt verpackt (und dann braucht auch Site A ausreichende Anweisungen nach 1.6 IATA DGR) oder es wird an Site B erledigt/ kontrolliert.
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Re: IATA Verpacker B Schulung nötig?
[Re: Ivan]
#40171
06.01.2026 11:22
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DJSMP
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Hallo zusammen,
ich bitte um eure Expertise und Einschätzung. Die Situation stellt sich wie folgt dar: ein Unternehmen, zwei Sites. Site A produziert die Ware (Gefahrgutversand ist auf den Versand von Geräten mit eingebauten Batterien beschränkt; alle Batterien fallen unter SV188) und versendet diese per Straße an Site B. Dabei handelt es sich überwiegend um Geräte, die ordnungsgemäß in Holzkisten verpackt sind. Site B versendet die Ware anschließend weltweit per See-, Straßen- oder Lufttransport.
Site A versendet die Ware selbst weder per Luft noch per See und hat keine Kenntnis darüber, welche Ware später per Luft transportiert wird.
Müssen die Kolleginnen und Kollegen an Site A dennoch nach IATA (Verpacker B) geschult werden? Ja, die Mitarbeiter von Site B handeln eigenverantwortlich und müssen geschult sein. Wie Claudi bereits ausgeführt hat, sollten Art und Umfang der Schulung noch einmal herausgearbeitet werden. Sobald auch nur eine einzelne LiBa (z.B. Ersatzteilversand) nach IB dabei ist wird eine LBA-anerkannte Schulung für Modul A (Versender, z.B. Aussteller der Shipper's declaration) und Modul B (Verpacker) benötigt. Ist dies sicher auszuschließen und beschränkt sich der Versand wirklich nur auf eingebaute LiBa, genügt im Luftverkehr, wie von Claudi ausgeführt, eine Schulung nach 1.6 IATA-DGR ("Einweisung").
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