Hi,
also erstmal braucht man, sofern es nur um Batterien nach Section II (in/ mit Ausrüstung) geht, keine IATA-CBTA-Schulung nach 1.5 sondern nur "ausreichende Anweisungen" nach 1.6 (das ist auch mit Schulung/ Einweisung, aber nicht durch das LBA akkreditiert). Man kann natürlich trotzdem ne CBTA-Schulung machen, aber die muss ausdrücklich kleine Li-Batterien nach Section II beinhalten (Trainingsbedarfsanalyse). In den normalen IATA-Schulungen werden, wenn nciht ausdrücklich durch die Kunden vorher angegeben, kleine Li-Batterien eher nur am Rande mal erwähnt.
Wenn Site B die Luftfracht-Verpackung durchführt, also ggf. Sachen von Site A nochmal umpackt, muss Site A nicht geschult sein. Irgendwie muss Site B ja sicherstellen, dass es ab dort korrekt raus geht. Jemand muss also durch Prozesse/ Festlegungen/ Vorgaben/ Kontrollen sicherstellen, dass Site A das schon korrekt verpackt (und dann braucht auch Site A ausreichende Anweisungen nach 1.6 IATA DGR) oder es wird an Site B erledigt/ kontrolliert.