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IATA Verpacker B Schulung nötig? #40147 22.12.2025 09:45
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Ivan Offline OP
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Hallo zusammen,

ich bitte um eure Expertise und Einschätzung. Die Situation stellt sich wie folgt dar: ein Unternehmen, zwei Sites.
Site A produziert die Ware (Gefahrgutversand ist auf den Versand von Geräten mit eingebauten Batterien beschränkt; alle Batterien fallen unter SV188) und versendet diese per Straße an Site B. Dabei handelt es sich überwiegend um Geräte, die ordnungsgemäß in Holzkisten verpackt sind.
Site B versendet die Ware anschließend weltweit per See-, Straßen- oder Lufttransport.

Site A versendet die Ware selbst weder per Luft noch per See und hat keine Kenntnis darüber, welche Ware später per Luft transportiert wird.

Müssen die Kolleginnen und Kollegen an Site A dennoch nach IATA (Verpacker B) geschult werden?

Re: IATA Verpacker B Schulung nötig? [Re: Ivan] #40148 23.12.2025 09:42
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hi,

also erstmal braucht man, sofern es nur um Batterien nach Section II (in/ mit Ausrüstung) geht, keine IATA-CBTA-Schulung nach 1.5 sondern nur "ausreichende Anweisungen" nach 1.6 (das ist auch mit Schulung/ Einweisung, aber nicht durch das LBA akkreditiert). Man kann natürlich trotzdem ne CBTA-Schulung machen, aber die muss ausdrücklich kleine Li-Batterien nach Section II beinhalten (Trainingsbedarfsanalyse). In den normalen IATA-Schulungen werden, wenn nciht ausdrücklich durch die Kunden vorher angegeben, kleine Li-Batterien eher nur am Rande mal erwähnt.

Wenn Site B die Luftfracht-Verpackung durchführt, also ggf. Sachen von Site A nochmal umpackt, muss Site A nicht geschult sein. Irgendwie muss Site B ja sicherstellen, dass es ab dort korrekt raus geht. Jemand muss also durch Prozesse/ Festlegungen/ Vorgaben/ Kontrollen sicherstellen, dass Site A das schon korrekt verpackt (und dann braucht auch Site A ausreichende Anweisungen nach 1.6 IATA DGR) oder es wird an Site B erledigt/ kontrolliert.


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