Also....
Auf keinen Fall zusenden!!! Der SP ist ein geheim zu haltenden Dokument, das dürfen nur Leute lesen/ sehen, die sicherheitsüberprüft sind.
https://www.gefahrgut.de/themen/intermodal-gefahrgutbeauftragte/sueg-soll-geaendert-werden Diskussion dazu: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/ubb/showflat/Number/39823/Searchpage/1/Main/6792/Words/s%FCfv/Search/true/neuerung-s-g-s-fv-betrifft-sicherungspl-ne#Post39823
Datenschutz ist gar nicht so sehr das Problem, sondern das SÜG.
Wer kontrolliert? Die Gewerbeaufsicht (die überall anders heißt). Die gleiche Stelle, die auch andere Gefahrgutkontrollen macht in Betrieben. Diese kontrolliert Gefahrgutrecht, d.h. gibt es bei Notwendigkeit einen SP. Die kontrolliert nicht den Inhalt oder die Qualität und sagt einem garantiert auch nicht, was man daran anders machen könnte.
Als Nachweis, dass man einen SP hat - auch für Kunden/ Geschäftspartner - kann man ein Deckblatt nutzen oder eben per Schreiben bestätigen, dass man einen SP hat. Mehr wird nicht rausgegeben!
Es gibt keine Pflicht zur Offenlegung der Inhalte. Wenn es ein Verfahren gibt, mag die StA den einsehen (lassen), aber das ist dann alles im Rahmen eines definierten Verwaltungaktes.Wenn eine Behörde bei meinen Kunden den SP einsehen wollte, müssten die erstmal vorlegen, dass die sicherheitsüberprüft sind und dann wird der in den Räumlichkeiten der Firma eingesehen, aber ganz bestimmt nicht mitgenommen oder kopiert oder sowas.
Ob bei der verschwundenen Munition 1.10 überhaupt ein Thema war, weiß ich nicht. Normale Pistolen-Munition ist z. B. gar nicht SP-pflichtig.
Edit: Wer überprüft, ob die MA mit Zugriff auf den SP auch sicherheitsüberprüft sind und ob es einen Sabotageschutzbeauftragten gibt: irgendwer in der Zuständigkeit des Innenministeriums oder des Wirtschaftsministeriums wohl, aber ich denke nicht, dass die Behörden da fit für sind.
Das SÜG/ die SÜFV gilt schon einige Jahre für Unternehmen mit Sicherungsplan und interessiert hat das bisher nie. Jetzt wird es halt wieder ein Thema, weil die Nichteinhaltung bußgeldbewährt sind...