Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Wer kontrolliert den Sicherungsplan? #40184 08.01.2026 12:20
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 40
11010100112 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 40
Hallo in die Runde!

Welche Behörde wäre für die Überprüfung des Sicherungsplans zuständig? Bei uns kam die Frage auf, ob man nicht dieser Behörde unsere Version zusenden kann mit der Bitte, diesen zu überprüfen, ob der den jeweiligen Anforderungen genügt.

Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!

Re: Wer kontrolliert den Sicherungsplan? [Re: 11010100112] #40185 08.01.2026 12:34
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,240
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,240
Hallo, das hängt davon ab, wie die Zuständigkeiten in Ihrem Bundesland geregelt sind. Meine Vermutung wäre, daß eine Anfrage bei der örtlich zuständigen Polizeidirektion hier Klarheit verschaffte. Aber grundsätzlich: wieso "überprüfen"? Wo steht denn, daß eine Behörde den zu überprüfen habe? Zusammenarbeit wird angeregt ("sollten") aber mehr nicht.
M.A.T.
Nachtrag: ganz mit "Michael"s zweitem Absatz. "Schläfer" könnten zudem theoretisch überall sitzen.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 08.01.2026 22:40. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Wer kontrolliert den Sicherungsplan? [Re: M.A.T.] #40186 08.01.2026 13:35
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 348
M
Michael Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 348
Hallo,

ohne einen Vorfall gehabt zu haben (also Routinekontrollen) mussten sich die Behörden bei uns bisher damit zufrieden stellen, dass wir Ihnen die Existenz des Planes bestätigt haben. Den Plan selbst haben wir nie ausgehändigt, dies aber in Aussicht gestellt, dass wir dies beim Nachweis der Verpflichtung gerne machen würden. Dieser kam nie.

Auch wenn Behörden einen gewissen Vertrauensstatus genießen, ist der Sicherungsplan halt nicht für jeden zugängig. Ferner könnten im Plan Details stehen, deren Weitergabe gegen den Datenschutz verstoßen würde.

Ich denke im Falle des Falles (ich denke da an die Munition auf dem abgestellten Anhänger), wäre eine Verpflichtung der Offenlegung des Planes gegeben, da offensichtlich gegen den Plan verstoßen wurde oder dieser nicht (ordentlich) erstellt wurde.

Michael

Re: Wer kontrolliert den Sicherungsplan? [Re: Michael] #40188 09.01.2026 07:54
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,166
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,166
Also....

Auf keinen Fall zusenden!!! Der SP ist ein geheim zu haltenden Dokument, das dürfen nur Leute lesen/ sehen, die sicherheitsüberprüft sind. https://www.gefahrgut.de/themen/intermodal-gefahrgutbeauftragte/sueg-soll-geaendert-werden
Diskussion dazu: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/ubb/showflat/Number/39823/Searchpage/1/Main/6792/Words/s%FCfv/Search/true/neuerung-s-g-s-fv-betrifft-sicherungspl-ne#Post39823

Datenschutz ist gar nicht so sehr das Problem, sondern das SÜG.

Wer kontrolliert? Die Gewerbeaufsicht (die überall anders heißt). Die gleiche Stelle, die auch andere Gefahrgutkontrollen macht in Betrieben. Diese kontrolliert Gefahrgutrecht, d.h. gibt es bei Notwendigkeit einen SP. Die kontrolliert nicht den Inhalt oder die Qualität und sagt einem garantiert auch nicht, was man daran anders machen könnte.
Als Nachweis, dass man einen SP hat - auch für Kunden/ Geschäftspartner - kann man ein Deckblatt nutzen oder eben per Schreiben bestätigen, dass man einen SP hat. Mehr wird nicht rausgegeben!

Es gibt keine Pflicht zur Offenlegung der Inhalte. Wenn es ein Verfahren gibt, mag die StA den einsehen (lassen), aber das ist dann alles im Rahmen eines definierten Verwaltungaktes.Wenn eine Behörde bei meinen Kunden den SP einsehen wollte, müssten die erstmal vorlegen, dass die sicherheitsüberprüft sind und dann wird der in den Räumlichkeiten der Firma eingesehen, aber ganz bestimmt nicht mitgenommen oder kopiert oder sowas.

Ob bei der verschwundenen Munition 1.10 überhaupt ein Thema war, weiß ich nicht. Normale Pistolen-Munition ist z. B. gar nicht SP-pflichtig.

Edit: Wer überprüft, ob die MA mit Zugriff auf den SP auch sicherheitsüberprüft sind und ob es einen Sabotageschutzbeauftragten gibt: irgendwer in der Zuständigkeit des Innenministeriums oder des Wirtschaftsministeriums wohl, aber ich denke nicht, dass die Behörden da fit für sind.
Das SÜG/ die SÜFV gilt schon einige Jahre für Unternehmen mit Sicherungsplan und interessiert hat das bisher nie. Jetzt wird es halt wieder ein Thema, weil die Nichteinhaltung bußgeldbewährt sind...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.01.2026 07:58.
Re: Wer kontrolliert den Sicherungsplan? [Re: 11010100112] #40189 09.01.2026 08:54
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,756
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,756
Wenn du ihn zusendest, brauchst du auch keinen Sicherungsplan mehr. ;-)


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Sicherungsplan
von Claudi - 09.01.2026 11:31
UN3528 mit 30 L brennbare Flüssigkeit
von Angelina - 09.01.2026 09:29
Wer kontrolliert den Sicherungsplan?
von DJSMP - 09.01.2026 08:54
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3