Gemäß M361 ist "eine Kopie dieser Vereinbarung ist in der Beförderungseinheit mitzuführen". Weiß jemand. ob es eine offizielle deutsche Version (mit entsprechender Unterzeichnung) gibt? Ich kenne nur die englische Version
Englisches Original mitführen + deutsche Übersetzung mit Wasserzeichen, dass es keine amtliche Übersetzung ist (sondern eine von deepl und mir, also geprüft). Deutsch einfach für den Fall einer Kontrolle, erleichert sicher einiges.
Hallo, es lohnt sich, öfters mal bei der UNECE reinzuschauen, manchmal tauchen da dt. Versionen auf, übrigens für evtl. gleichlautende RID-Multis beim OCTI (die sind etwas fixer und tatsächlich mehrsprachig). Es gab mal eine Zeit, da wurden die dt. Multis beim BMV auf der Netzseite veröffentlicht, das war als die Seite noch regelmäßig aktualisiert wurde (jetzt wohl wieder Neuland). Amtlich wird die Fassung im Verkehrsblatt verkündet, wenn auch mit zeitlichem Verzug. Die amtliche Austria-Fassung hänge ich mal an. M.A.T.
Ich muss das Thema doch nochmal aufgreifen. Der entscheidende Punkt bei der M361 ist m. E. ist, dass die M361 nur dann angewendet werden kann, wenn .... ... "Maßnahmen getroffen wurden, welche sicherstellen, dass die Inhalte sicher eingeschlossen sind und unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird". ... Was bedeutet das für Rohrleitungen, die innen mit gefährlichen Gütern kontaminiert sind? Auch wenn diese in Gefahrgut-Transportkisten (z.B. von der Fa. ZARGES) verpackt sind, müssten die Öffnungen dann ja so verschlossen werden (reicht es dann z.B. die Öffnungen abzukleben), dass unter normalen Beförderungsbedingungen" kein Inhalt austreten kann. Hinweis: In unseren Rohrleitungen (sowie in Kühlfallen und in anderen "Gegenstände und Geräte)" verbleiben durch die vielfältigen Produktionsprozesse Reaktionsprodukte unterschiedlicher Zusammensetzung. Diese müssen daher regelmäßig extern gereinigt werden.
Dicke Tüte, Öffnungen abkleben, zustöpseln, Blindflansche etc. - aber auch aus der Kiste kommt ja nix raus. Der Schutzgedanke ist doch: keine gefährlichen Güter freisetzen, aus einer Umschließung entweichen lassen.
Ob dann in der Kiste Reste sind ist eher eine Frage des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzes für den Bereich, in dem die Kisten geöffnet/ gereinigt werden.