Ich kann hier auch nur empfehlen, ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN-Nummer steht (Stur nach Checkliste). Das habe ich für alle Gegenstände erstellt, die keine Pflicht zum SDB haben. Seitdem haben wir damit keine Probleme mehr.
Ist als Lösungsansatz für uns leider nicht praktikabel. Wir sind kein Hersteller, sondern Großhandel mit tausenden Artikeln mit Lithium Batterien im Programm. Und Hersteller zu Veränderungen zu bewegen ist ... nun ja, nicht einfach.
Zu besagtem Artikel habe ich auch ein Produktdatenblatt übermittelt, aber das wird auch nicht akzeptiert. Enthält allerdings nicht die UN-Nummer, sondern nur "Lithium-Ionen, wiederaufladbar".