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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: Andreas_K]
#40401
04.02.2026 15:17
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BGG_17
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Ich kann hier auch nur empfehlen, ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN-Nummer steht (Stur nach Checkliste). Das habe ich für alle Gegenstände erstellt, die keine Pflicht zum SDB haben. Seitdem haben wir damit keine Probleme mehr. Ist als Lösungsansatz für uns leider nicht praktikabel. Wir sind kein Hersteller, sondern Großhandel mit tausenden Artikeln mit Lithium Batterien im Programm. Und Hersteller zu Veränderungen zu bewegen ist ... nun ja, nicht einfach. Zu besagtem Artikel habe ich auch ein Produktdatenblatt übermittelt, aber das wird auch nicht akzeptiert. Enthält allerdings nicht die UN-Nummer, sondern nur "Lithium-Ionen, wiederaufladbar". Wir sind auch kein Hersteller. Ich habe das nach Produktkategorie aufgeteilt. Li-Ion einzeln (<100 Wh), Li-Ion mit Ausr. (<100Wh), usw... Das für jeden Artikel einzeln zu machen wäre mir auch zu viel Aufwand. Kannst dich gerne mal per pn melden, falls du eins sehen möchtest, um zu bewerten ob das für euch praktikabel wäre.
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: BGG_17]
#40402
04.02.2026 17:44
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, nun muß ich doch fragen: wird dieses Infoblatt von jemandem unterschrieben aus derselben Firma, die ggf. das Beförderungspapier ausstellt? Dann fragt man doch sofort nach dem Nutzwert - denn es steht nichts anderes drin als im BP und kann keine "Bestätigung" eines Dritten der Angabe im BP sein, oder? Gruß M.A.T.
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: M.A.T.]
#40405
05.02.2026 07:37
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BGG_17
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Hallo, nun muß ich doch fragen: wird dieses Infoblatt von jemandem unterschrieben aus derselben Firma, die ggf. das Beförderungspapier ausstellt? Dann fragt man doch sofort nach dem Nutzwert - denn es steht nichts anderes drin als im BP und kann keine "Bestätigung" eines Dritten der Angabe im BP sein, oder? Gruß M.A.T. Hallo M.A.T, Infoblatt wird nicht unterschrieben und wird von der selben Firma, bzw. der Zentralabteilung ausgestellt. Es wird auf dem Dokument beschrieben, dass es sich um ein Ersatzdokument handelt, das sich auf den heutigen Kenntnisstand bezieht. Den "juristischen" Nutzen kann man hier natürlich in Frage stellen, wenn das die Selbe Firma ausstellt, der praktische Nutzen steht für mich allerdings außer Frage. Am Ende des Tages ist ja auch der Absender für die Klassifizierung verantwortlich. Auch hier gerne das Angebot für eine PN falls du neugierig bist. LG 
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