Die Farben der Gefahrzettel sind exakt vorgegeben:
5.2.2.2.2 ADR
Wenn dort z. B. weiß als Hintergrund aufgeführt ist, dann ist der weiß, nicht "transparent" (und dann braun, wenn z. B. schwarz auf braunen Karton gedruckt wird). D.h. Gefahrzettel, die weiß beinhalten müssen, müssen auf weißen Untergrund gedruckt werden oder es muss weiß als Farbe mitgedruckt werden.
z. B. Gefahrzettel 8, 9, 9A schwarz auf braunem Karton ist falsch. 9/9A schwarz auf braun gedruckt sehe ich gelegentlich - ändert nix daran, dass es falsch ist.
Der fertige, farblich korrekte Gefahrzettel muss nun auf einen kontrastierenden Untergrund (oder es kommt außen herum eine optische Abgrenzung/ Linie).
Gefahrzettel 6.1 zum Beispiel müsste bei weißem Untergrund (weißer Karton) eine optische Abgrenzung erhalten (da weiß auf weiß), Gefahrzettel 8/ 9/ 9A auch, da der weiße umlaufende Rand zum Gefahrzettel gehört und auf weißem Untergrund verschwinden würde.
Bei Kennzeichen (z. B. LQ-Raute, Fisch&Baum, Li-Batt-Kennzeichen) sieht das anders aus, denn dort ist bzgl. der Farbigkeit immer "auf einem weißen oder ausreichend kontrastierenden Grund"/ "weiß oder ein ausreichend kontrastierender Hintergrund". Die LQ-Raute kann man also problemlos schwarz auf braunen Karton drucken.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 05.03.2026 11:13.