Hallo !
Ich habe nun die erste Bekanntschaft mit den neuen GGBG gemacht und dessen Umsetzung - ernüchternt.
Leider immer das heikle Thema Ladungssicherheit im Stückgutverkehr.
Über das KFG will man auch den Zulassungsbesitzer haftbar machen, somit weiterhin Doppelbestrafung, aber anderes:
1x als Beförderer nach GGBG und 1x als Zulassungbesitzer nach KFG.
und dann noch der Lenker - er hat mich gerade informiert - gute 850€ Strafe soll er aufgebrummt bekommen (Gefahrenkategorie I, obwohl bei der Kontrolle Gefahrengutkategorie II festgehalten wurde)
Im Gegensatz die Firma als Zulassungbesitzer hätte nur 100€ bekommen.
Also da läuft was unrund ?!?!
Was sind eure Erfahrungen.
Gruß
Rupert

P.S. Alle Verfahren laufen noch, will mich nur mal informieren.


Have a nice day!