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Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: Claudi] #40537 08.03.2026 00:15
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RobbiTobbi Offline
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Hi.

Ich sehe das so: TRGS 520 ist mobile Schadstoffsammlung. Die A20 steht in der GGAV und darf bei der Beförderung von gefährlichen Abfällen angewendet werden. In der GGAV steht nichts von TRGS 520. Ich habe b2b TRansporte mitbekommen, wo ein Sattelzu voll war mit Feuerlöschern nach A20.

Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 [Re: RobbiTobbi] #40539 08.03.2026 00:26
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M.A.T. Online
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Hallo, wenn B2B eine Abfallbeförderung ist wäre diese Bedingung der GGAV 20 eingehalten; falls es aber nicht um Abfallbeförderung geht sähe ich den 1. Satz der Ausnahme nicht als erfüllt und damit die Erleichterung nicht als rechtmäßig.
Gruß
M.A.T.

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