Guten Morgen Herr Madsen,
danke erstmal für die zeitnahe Antwort

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Das Ordnungswidrigkeitengesetz habe ich nachgelesen und ich hoffe, auch soweit verstanden.
- Dennoch muss ich nochmals nachfragen in Bezug der beauftragten Person.
- Muss hierfür extra ein MitarbeiterIn geschult werden? Beauftragte Personen nach ADR befinden sich im Haus.
Bzgl. "findet Seeverkehr gem. IMDG-Code statt":
- So wie ich das sehe, ja. Es geht auf deutsche Inseln...z.B. Sylt, Rügen, Borkum und der Transport erfolgt zuerst via LKW und weiter mittels einer Fähre.
Ferner wird eine IMO seitens der Frachtführer gefordert.
Viele Grüße
M_a_r_k