Hallo zusammen,
bei einem Kunde wollte ein LKW-Fahrer Gefahrgut < 1000 Punkten laden. Der mitgeführte FL hatte keine Plombe, nur einen Sicherungsstift, den man rausziehen und wieder reinstecken kann. Also kein Methode, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Geräte nicht verwendet wurden.
Fahrer fuhr also los und kaufte im Baumarkt einen neuen FL, Kaufbeleg hat er vorgelegt. Dieser FL hatte auch keine Plombe. Rückfrage beim Hersteller ergabt: Fabrikneue FL haben keine Plombe bzw. werden ohne Plombe verkauft.
Aber nach ADR braucht der FL eine Plombierung [...], mit der nachgewiesen werden kann, dass die Geräte nicht verwendet wurden. (8.1.4.4 ADR). Unsere Idee ist jetzt, dass der Kunde eine Plombe bastelt (man guckt mal, was man findet), damit die Ware verladen werden kann. Es ist absolut glaubhaft, dass der FL unbenutzt ist, da gerade im Baumarkt gekauft.
Natürlich wird darauf geachtet, dass die Plombe im Notfall leicht entfernbar ist.
Ist das tatsächlich so, dass Baumarkt-FL keine Plombe haben? Und was macht man dann in der Praxis, wenn diese nach ADR benötigt werden? Es ist ja üblich, dass man Fahrer, denen FL fehlen, in den Baumarkt schickt.