Hallo Gerald,
der Container Fabrikat CATL stammt sehr wahrscheinlich aus China und ist nach IMDG gekennzeichnet.
Ich finde das ein schönes Beispiel aus der Praxis ergänzend zu meinem Thema hier:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...speicher-kennzeichnung-lithium#Post40660SV 389 ist auch bei IMDG vorhanden und beschreibt, dass zweiseitige Placards bei UN 3536 ausreichen.
IMDG 5.3.1.1.4.1 als Standard fordert Placards auf allen 4 Seiten des Containers und nach 5.3.2.1.2 in der Nähe jedes Placards die UN-Nummer auf einer orangefarbenen Tafel (also 4 -seitig) und auf mindestens zwei Seiten den technischen Namen (5.3.2.0.1).
Die 4-seitigen Placards würde ich hier als Überkennzeichnung interpretieren.
Im Seetransport reicht für die orangene Tafel eine Folie die 3 Monate seewasserbeständig ist (IMDG 5.3.1.1.1).
Auf dem Beförderungspapier müsste dann nach ADR 5.4.1.1.7 der Hinweis zur Transportkette eingetragen sein.
Nach ADR gilt für eine in Europa produzierte Batterie in Containerform bei ausschließlichem Straßentransport eine zweiseitige Placard-Kennzeichnung und die Tafel muss aus Blech sein.
Ich frage mich da schon, welchen erheblichen Mehrwert an Sicherheit das Blech gegenüber der Folie bringen soll.
Da muss im ADR dringend was geändert werden.
Wer sind dafür die richtigen Ansprechstellen??
Grüße, Peter