Ich habe keine englische Übersetzung, aber ich glaube nicht, dass das ein Fehler ist.
Ich würde (bzw. habe das schon getan) auch im Luftverkehr als UN3082/UN3077 klassifizieren auf Grundlage 3.12.1 IATA DGR.
Dann SP A197 und freistellen.
Gerade in Luftverkehr ist Umweltgefährdung besonders irrelevant.