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Geprüfte Verpackungen bei LQ? #4084 06.07.2006 20:17
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Micha Offline OP
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Müssen Außenverpackungen bei LQ geprüft sein?

Also im Kapitel 4.1.1.3 steht erst einmal, dass:
Sofern im ADR/RID nichts anders vorgeschrieben ist, muss jede Verpackung... ausgenommen Innenverpackungen, einer Bauart entsprechen, die je nach Fall, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Abschnitts 6.1.5, 6.3.2, 6.5.4 bzw. 6.6.5 erfolgreich geprüft wurden.

6.1.5 und 6.3.2 befassen sich mit den Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen und die Kapitel 6.5.4 und 6.6.5 befassen sich mit den Prüfvorschriften

In 3.4.4 steht, dass bei LQ3 die übrigen Kapitel des ADR/RID nicht gelten, wenn "...der Stoff in zusammengesetzten Verpackungen befördert, wobei folgende Außenverpackungen zugelassen sind, die so ausgelegt sein müssen, das sie den anwendbaren Bauvorschriften des Abschnitts 6.1.4 entsprechen: u.a. Kisten aus Pappe"
Außerdem Einhaltung von Gewicht und Kennzeichnung.

Kapitel 6.1.4 -> Vorschriften für Verpackungen

6.1.1.4
"Die Verpackungen müssen nach einem von der zuständigen Behörde als zufriedenstellend erachten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, rekonditioniert und geprüft sein, um sicherzustellen, dass jede Verpackung den Vorschriften dieses Kapitels entspricht"

Das Kapitel 3.4.1.1 der u.a auf das Kapitel 4.1.1.1 verweist.
"Gefährliche Güter müssen in Verpackungen...guter Qualität verpackt sein. Diese müssen ausreichend stark sein, dass sie den Stößen und Belastungen, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten..."

Ich meine, dass immer geprüfte Verpackungen auch bei LQ notwendig sind!
Wie seht ihr das?


Danke
Michael M.

Re: Geprüfte Verpackungen bei LQ? [Re: Micha] #4085 07.07.2006 07:05
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo Micha,

In 3.4.1.1 steht aber:

"Die gemäß den Abschnitten 3.4.3 bis 3.4.6 verwendeten Verpackungen müssen nur den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen."
-> sie müssen also nicht 4.1.1.3 entsprechen, worin ja die Bauartprüfung vorgeschrieben ist. D.h. keine Bauartprüfung bei Inanspruchnahme der LQ- Freistellungen erforderlich.

Gruß aus München
Günther Homann




Re: Geprüfte Verpackungen bei LQ? [Re: G. Homann] #4086 07.07.2006 14:40
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Alles richtig,
die Aussen- und Innenverpackung muss nicht (kann aber) bauartmustergeprüft sein.
Was aber gern übersehen wird, ist der Verweis in 3.4.4. auf 6.1.4. !
So darf nicht irgendeine alte Pappschachtel als Außenverpackung verwendet werden sondern eine Kiste aus Pappe die 6.4.12.1 entspricht.

Have a nice day !
Rupert


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