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Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: Claudi] #40913 27.05.2026 14:55
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Andreas_K Offline
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Wie ist denn "verbringen" hier genau definiert?

Meint es nur den Transport im öffentlichen Raum, vulgo: Straße, also per LKW z.B.?
Oder auch den Transport betriebsintern per Flurförderzeug?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: StefanMUC1] #40914 27.05.2026 15:14
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Gerald Offline
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Hallo StefanMUC1,
Antwort auf
gabs schon Überlegungen zur Novellierung des SprengG.


Geredet wird von der Novellierung des SprengG schon sehr lange, nur leider bekommt man es nicht hin. Es gab zwar von Seiten der BAM mal einen Vortrag zu diesem Thema, nur leider kommt man an diesen Vortrag nicht ran.

Und wenn ich nur an die letzte Änderung des Sprenggesetzes vom 09.01.2026, im Bezug der Änderung im §15 Absatz 1 denke, welche im Sommer 2025 begann!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: Andreas_K] #40915 27.05.2026 15:18
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Hallo Andreas_K,
Antwort auf
Wie ist denn "verbringen" hier genau definiert?


Steht im §3 Absatz 2 Ziffer 9 des SprengG:

Verbringen: jede Ortsveränderung von Stoffen und Gegenständen außerhalb einer Betriebsstätte

a) im Geltungsbereich dieses Gesetzes,

b) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Geltungsbereich dieses Gesetzes,

c) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
einschließlich der Empfangnahme und des Überlassens durch den Verbringer,


und in Ziffer 10 steht:

"Beförderung: jede Ortsveränderung im Sinne verkehrsrechtlicher Vorschriften,"

bzw. im Bezug Beförderung auch ADR Kapitel 1.2 unter "Beförderung" im GGBefG §2 Absatz 2 und in der GGKontrollV §2 Ziffer 3.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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