Hallo,
ich benötige wieder einmal eine Einschätzung.
Unser Haus hat ein Artikel mit folgenden GG relevanten Daten erhalten:
UN 3267 / Verpackungsgruppe 3 / LQ 5 L
Nur, dass es sich hierbei nicht um einen 5 L, sondern um einen 20 L Kanister handelt
- Damit erstmal Gefahrgut ohne Transporterleichterung (klar, 1000 Pkte. Regel könnte klappen)
Nun zur Frage:
- In der ADR, Tabelle A ist unter der UN 3267 die SV 274 vermerkt. Bei 274 werden auf die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8 . verwiesen.
Unter hier weiter wie folgt:
3.1.3.1
Eine Lösung oder ein Gemisch unterliegt nicht dem ADR, wenn die Merkmale, Eigenschaften, die Form oder der Aggregatzustand der Lösung oder des Gemisches so ausgeprägt sind, dass die Lösung oder das Gemisch nicht den Kriterien, einschließlich der Kriterien der menschlichen Erfahrung, für die Aufnahme in eine Klasse entspricht.
Wie ist der Hinweis unter 3.1.3.1 zu verstehen? Woraus könnte ich diese genannten Kriterien ableiten?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Viele Grüße
Mark