Diese Gegenstände dürften demnächst auch nocheinmal mehr Aufmerksamkeit erhalten.
Aus mir nicht vollständig nachvollziehbaren Gründen hat man die Verpackungsanweisungen P 006 für diese UN Nummer nicht in die Modellvorschriften und somit nicht in alle Verkehrsträger aufgenommen. Das macht wohl nun beim Luft- und Seetransport genau dieser und ähnlicher Gegenstände Probleme und daher gibt es nun bereits erste Anträge, wieder neue Sonderregelungen für Gegenstände bei denen das Gefahrgut versiegelt, verschweißt oder sonstwie quasi unfreisetzbar verschlossen enthalten ist einzuführen...
Ich hoffe sehr, dass man es in den internationalen Gremien möglichst elegant und einheitlich gelöst bekommt. Denn aus diesen Ventilen bekommt man das Natrium nur freigesetzt, wenn man sie mit einer Flex zersägt. Die kann man sogar im 90 Grad Winklel verbiegen und es wird kein Natrium von außen erreichbar...
Hier mal die aktuellen Paper dazu, die Autoindustrie ist wohl auch dran noch eines dazu einzureichen...
https://unece.org/sites/default/files/2026-04/ST-SG-AC10-C3-2026-22E_0.pdfhttps://unece.org/sites/default/files/2026-04/UN-SCETDG-68-INF09e.pdfLG Phil