UN3129
#34983
08.05.2023 13:42
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Feuerwalze
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Hallo liebe Gemeinde,
muss ich bei einer Versendung der UN3129 VGII und der VA 481 (Zusammengesetzte Verpackung) auser einem inerten saugfähigen Polstermaterial die Ware noch in einem Beutel u. einer Blechdose o. Ä. verpacken, bevor diese dann in die Außenverpackung kommt?
Im Voraus schonmal lieben Dank!
Zuletzt bearbeitet von Feuerwalze; 08.05.2023 14:21.
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Re: UN3129
[Re: Feuerwalze]
#34984
08.05.2023 16:25
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ralfgrahneis19
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Hallo Feuerwalze,
was für eine Innenverpackung wird denn genutzt? Generell stellen wir Innenverpackungen aus Glas zusätzlich in einen Kunststoff-Beutel, der dann mit Vermiculite befüllt wird. Die Aussenverpackung wird ebenfalls mit Vermiculite gepolstert.
Bei Innenverpackungen aus Blech / Kunststoff, sparen wir uns das, da füllen wir "nur" die Aussenverpackung mit Vermiculite, so dass die Menge der Innenverpackung aufgesaugt werden kann.
Gruß Ralf
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Re: UN3129
[Re: ralfgrahneis19]
#34993
09.05.2023 06:09
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Feuerwalze
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Guten Morgen u. vielen Dank für die Rückmeldung.
- Die Innenverpackung besteht aus Glas.
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Re: UN3129
[Re: Feuerwalze]
#40955
08.06.2026 09:30
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GG1981
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Hallo,
ich habe folgende Frage bezüglich der UN-Nummer und zugleich die Frage nach dem geeigneten Verpackungsmaterial. Bei unserem Produkt H handelt es sich um ein Gemisch verkürzt aus Lösungsmittel und Durazan Rapid Cure 1500. Letzteres ist zu 30% im Gemisch enthalten, reaktionsempfindlich gegenüber Luftfeuchtigkeit, wodurch Ammoniak frei wird und im Gebinde ein Überdruck mit der Zeit entsteht. Welche Gefahr steht hier im Vordergrund: Selbstzersetzung/ Reaktionsempfindlichkeit gegenüber Wasser oder Brennbarkeit?
Welche UN-Nummern würden hier in Frage kommen ?
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Re: UN3129
[Re: GG1981]
#40957
08.06.2026 10:20
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M.A.T.
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Hallo, bein Klassifizieren muß immer erst geklärt sein, welchen Aggregatzustand das Produkt hat (Gemisch = idR erst mal gasförmig oder fest, Lösung = flüssig) und was die Gefahren aller Komponenten sind. Um damit die Gesamtgefährdung beurteilen zu können müssen entweder die Komponenten einzeln zugeordnet werden ("Entzündbarkeit" etc. alleine reicht nicht, es muß der Grad (= VG) feststehen) oder, falls die Einzelgefahren durch die Mischung verschwinden, die Gesamtgefahr des Produktes bestimmt werden. Dann erst kann nach 2.2 und 2.1.3 eine Klassifizierung angegangen werden. Was bspw. heißt "reaktionsempfindlich" hier genau? Ist Ammoniak mit Giftigkeit und Ätzwirkung das einzige Reaktionsprodukt? Ohne alle Einzelgefahren geht es also nicht. Lediglich mit einem willkürlichen Handelsnamen kann man seriös nicht arbeiten. Das Verpackungsmaterial und die Verpackungsart entscheidet sich dann anhand der zugordneten VA für die UNNR. Eine Überdruckentwicklung während der Beförderung ist idR ein Ausschlußkriterium, da instabile Produkte ("gefährliche Reaktion", 1.2.1) in den Klassen ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen (Schutzatmosphäre, Phlegmatisierung) befördert werden dürfen. Gruß M.A.T.
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Re: UN3129
[Re: M.A.T.]
#40967
09.06.2026 11:34
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Hallo,
bei dem Produkt handelt es sich um eine Flüssigkeit.
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Re: UN3129
[Re: GG1981]
#40968
09.06.2026 11:35
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Die H-Sätze für das Produkt wurden mit H225, H261, H302, H314, H317, H318, H336 und H412 angegeben.
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Re: UN3129
[Re: Feuerwalze]
#40976
11.06.2026 10:28
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Hallo liebe Gemeinde,
muss ich bei einer Versendung der UN3129 VGII und der VA 481 (Zusammengesetzte Verpackung) auser einem inerten saugfähigen Polstermaterial die Ware noch in einem Beutel u. einer Blechdose o. Ä. verpacken, bevor diese dann in die Außenverpackung kommt?
Im Voraus schonmal lieben Dank! Deine Frage lässt sich weder pauschal noch mit der IATA-DGR (vollständig) beantworten. Wie habt ihr denn die zusammengesetzte Verpackung nach- oder kurzgeprüft? Oder verwendet ihr eine V-Zulassung? Generell muss so verpackt werden, wie ursprünglich geprüft ("versandfertiger Zustand"). Wenn die Pappkiste mit Glasflaschen geprüft wurde, die sich in einem Kunststoffsack mit Vermiculite befinden, dann muss auch so verpackt werden, wie es geprüft wurde. Bei 4G habe ich es bei meinen Kunden immer so gehandhabt, dass ich Innenverpackungen mit Feststoffen oft nur mit Flupis/Polster/"Eierverpackung"/Papierpolster, Gefache, o.ä. prüfen lassen habe. Bei Flüssigkeiten haben wir meistens einen passenden Kunststoffsack mit Vermiculite verwendet. Bei 4GV kenne ich keine Verpackung, bei der nicht Kunststoffsack und Vermiculite vorgeschrieben wäre, ganz gleich ob sich Innenverpackungen mit Flüssigkeiten oder mit Feststoffen darin befinden. Im Übrigen schreibt die VA 481 vor, dass die Innenverpackungen Schraubverschlüsse haben und mit einem inerten saugfähigen Polstermaterial in einer für die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichenden Menge umgeben sein müssen. Das müsste dann bei der Nach- oder Kurzprüfung so berücksichtigt werden.
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Re: UN3129
[Re: ralfgrahneis19]
#40977
11.06.2026 10:38
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Hallo Feuerwalze,
was für eine Innenverpackung wird denn genutzt? Generell stellen wir Innenverpackungen aus Glas zusätzlich in einen Kunststoff-Beutel, der dann mit Vermiculite befüllt wird. Die Aussenverpackung wird ebenfalls mit Vermiculite gepolstert.
Bei Innenverpackungen aus Blech / Kunststoff, sparen wir uns das, da füllen wir "nur" die Aussenverpackung mit Vermiculite, so dass die Menge der Innenverpackung aufgesaugt werden kann.
Gruß Ralf Dann müsstet ihr aber auch zwei verschiedene Prüfungen gemacht haben. Einmal müsste die Pappkiste mit Innensack und einmal ohne geprüft sein.
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UN3129
von DJSMP - 11.06.2026 10:38
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