Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Trockeneis Adr 5.5.3.7 #41053 09.07.2026 11:54
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 403
Nico Online OP
Großmeister
OP Online
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 403
Einen wunderschönen Tag,

eine Frage zur Dokumentation von Trockeneis per Straße für Versender. Gibt es die?
Die 5.5.3.7.1 spricht von einem Eintrag im Beförderungspapier (wie eine Ladeliste, CMR…) von Fahrzeugen und Containern die Trockeneis beinhalten.
Ich würde das so verstehen dass das eine Verpflichtung für den Fahrzeugführer ist. Der Versender hat dem Transporteur zu informieren das er Trockeneis übergeben wird aber muss er in einem Lieferschein, Auftragsschein oder dergleichen auch anführen „UN1845 Trockeneis als Kühlmittel“ ?
Danke für eure Einschätzung .
Lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41057 09.07.2026 15:56
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 91
R
ralfgrahneis19 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
R
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 91
Hallo Nico,

das ist korrekt, im Beispiel von 5.5.3.7.1 steht es ja so, => ausser das Fahrzeug / Container wurde vorher VOLLSTÄNDIG belüftet. Das kannst du ja nicht beurteilen, das ist die Aufgabe des Spedis, Fahrers, Container-Stauers, etc. Du muss, wie geschrieben, lediglich darauf hinweisen, dass du Trockeneis "übergibst".

Auf jeden Fall muss aber auch das Versandstück richtig gekennzeichnet werden, siehe 5.5.3.4.1 ADR :-)

LG vom Bodensee,
Ralf

Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 09.07.2026 16:10.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41058 09.07.2026 16:33
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,424
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,424
Ursprünglich geschrieben von: Nico

...Ich würde das so verstehen dass das eine Verpflichtung für den Fahrzeugführer ist....

Hallo, Nico,
nur damit kein Mißverständnis aufkommt: Die Pflicht zur Eintragung hat nicht der Fahrzeugführer sondern wer das BefP ausstellt. Es ist also keine Verpflichtung des Fahrers sondern zu seiner Information. Primär nach der deutschen GGVSEB ist der Auftraggeber des Absenders hier am Zug, im weiteren dann der Beförderer der dafür sorgen muß, daß diese Angaben enthalten sind. Der Fahrer empfängt nur.
Gruß
M.A.T.

Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: M.A.T.] #41059 09.07.2026 17:30
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 403
Nico Online OP
Großmeister
OP Online
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 403
Vielen Dank euch beiden für die Bestätigung !


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41060 09.07.2026 18:34
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,285
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,285
Hallo Nico,
das macht schon Sinn, dass es im Beförderungspapier steht, denn die Gefahr von Trockeneis ist nun mal nicht zu unterschätzen.

Sieh mal unter

Trockeneis Versand und

Trockeneisversand auf der Straße

nach, da hatten wir das Thema schon mal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Gerald] #41061 09.07.2026 18:47
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 403
Nico Online OP
Großmeister
OP Online
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 403
Hallo Gerald,

mir geht’s um den Versand Trockeneis als Kühlmittel von nicht Gefahrgut. Die Sendung wird von keinem Adr Beförderungspapier begleitet.
Lg
Nicole

Zuletzt bearbeitet von Nico; 09.07.2026 18:47.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41063 09.07.2026 20:10
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,285
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,285
Hallo Nico,
Antwort auf
mir geht’s um den Versand Trockeneis als Kühlmittel von nicht Gefahrgut.


In Unterabschnitt 5.5.3.4 Kennzeichnung von Versandstücken, die Trockeneis (UN-Nummer 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten, also das Versandstück selbst muss nicht dem ADR unterliegen, aber enthält Trockeneis (UN-Nummer 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel.

In Absatz 5.5.3.7.1 steht: Dokumente (wie ein Konnossement, Ladungsmanifest oder CIM/CMR-Frachtbrief) .......:. Es kann ein Dokument sein, egal wie es aussieht, aber muss diesen Eintrag nach diesem Absatz enthalten!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Trockeneis Adr 5.5.3.7
von Gerald - 09.07.2026 20:10
Vorsicht im Bezug Feuerwerk
von Gerald - 09.07.2026 19:59
Brand bei Entsorger
von Claudi - 09.07.2026 14:10
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | AGB | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3