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Trockeneis Adr 5.5.3.7 #41053 09.07.2026 11:54
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Nico Online OP
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Einen wunderschönen Tag,

eine Frage zur Dokumentation von Trockeneis per Straße für Versender. Gibt es die?
Die 5.5.3.7.1 spricht von einem Eintrag im Beförderungspapier (wie eine Ladeliste, CMR…) von Fahrzeugen und Containern die Trockeneis beinhalten.
Ich würde das so verstehen dass das eine Verpflichtung für den Fahrzeugführer ist. Der Versender hat dem Transporteur zu informieren das er Trockeneis übergeben wird aber muss er in einem Lieferschein, Auftragsschein oder dergleichen auch anführen „UN1845 Trockeneis als Kühlmittel“ ?
Danke für eure Einschätzung .
Lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41057 09.07.2026 15:56
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ralfgrahneis19 Offline
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Hallo Nico,

das ist korrekt, im Beispiel von 5.5.3.7.1 steht es ja so, => ausser das Fahrzeug / Container wurde vorher VOLLSTÄNDIG belüftet. Das kannst du ja nicht beurteilen, das ist die Aufgabe des Spedis, Fahrers, Container-Stauers, etc. Du muss, wie geschrieben, lediglich darauf hinweisen, dass du Trockeneis "übergibst".

Auf jeden Fall muss aber auch das Versandstück richtig gekennzeichnet werden, siehe 5.5.3.4.1 ADR :-)

LG vom Bodensee,
Ralf

Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 09.07.2026 16:10.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41058 09.07.2026 16:33
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico

...Ich würde das so verstehen dass das eine Verpflichtung für den Fahrzeugführer ist....

Hallo, Nico,
nur damit kein Mißverständnis aufkommt: Die Pflicht zur Eintragung hat nicht der Fahrzeugführer sondern wer das BefP ausstellt. Es ist also keine Verpflichtung des Fahrers sondern zu seiner Information. Primär nach der deutschen GGVSEB ist der Auftraggeber des Absenders hier am Zug, im weiteren dann der Beförderer der dafür sorgen muß, daß diese Angaben enthalten sind. Der Fahrer empfängt nur.
Gruß
M.A.T.

Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: M.A.T.] #41059 09.07.2026 17:30
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Nico Online OP
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Vielen Dank euch beiden für die Bestätigung !


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41060 09.07.2026 18:34
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
das macht schon Sinn, dass es im Beförderungspapier steht, denn die Gefahr von Trockeneis ist nun mal nicht zu unterschätzen.

Sieh mal unter

Trockeneis Versand und

Trockeneisversand auf der Straße

nach, da hatten wir das Thema schon mal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Gerald] #41061 09.07.2026 18:47
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Nico Online OP
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Hallo Gerald,

mir geht’s um den Versand Trockeneis als Kühlmittel von nicht Gefahrgut. Die Sendung wird von keinem Adr Beförderungspapier begleitet.
Lg
Nicole

Zuletzt bearbeitet von Nico; 09.07.2026 18:47.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41063 09.07.2026 20:10
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
Antwort auf
mir geht’s um den Versand Trockeneis als Kühlmittel von nicht Gefahrgut.


In Unterabschnitt 5.5.3.4 Kennzeichnung von Versandstücken, die Trockeneis (UN-Nummer 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten, also das Versandstück selbst muss nicht dem ADR unterliegen, aber enthält Trockeneis (UN-Nummer 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel.

In Absatz 5.5.3.7.1 steht: Dokumente (wie ein Konnossement, Ladungsmanifest oder CIM/CMR-Frachtbrief) .......:. Es kann ein Dokument sein, egal wie es aussieht, aber muss diesen Eintrag nach diesem Absatz enthalten!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Gerald] #41064 09.07.2026 20:44
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Nico Online OP
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Hallo Gerald,

aber das Adr redet von Papieren die das Fahrzeug begleiten und nicht von Papieren die das Versandstück begleiten. Der Versender erstellt Papiere für sein Versandstück. Er informiert den Beförderer das Trockeneis abgeholt werden soll, zB Pakete mit Lebensmittel und Trockeneis. Der Befördere muss dann für die gesetzeskonformw Beförderung sorgen.
Der Kunde bucht die Abholung, die Sendung wird innerhalb des Landes transportiert und hat dann lediglich den Versandschein eines Paketlieferanten (dhl, gls, dpd ect) drauf.
Ob das Fahrzeug gut belüftet ist, vollständig belüftet wurde weiß der versender ja nicht, das weiß nur der Transporteur und muss dementsprechend ein Dokument mit Vermerk dem Fahrer mitgeben.

Um die Kennzeichnung geht es nicht, die Pakete müssen natürlich vom Versender gekennzeichnet werden.

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41065 10.07.2026 01:26
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
Antwort auf
Er informiert den Beförderer das Trockeneis abgeholt werden soll, zB Pakete mit Lebensmittel und Trockeneis


Trockeneis ist Gefahrgut und hat UN 1845 als UN-Nummer, und wenn es als Kühlmittel zb. in einem Paket mit Lebensmittel eingesetzt, dann ist dieses Versandstück zu kennzechnen siehe Unterabschnitt 5.5.3.4, ich denke mal bis hier sind wir der gleichen Meinung.

Der Beförderer setzt das Fahrzeug zur Beförderung ein, und dann muss er natürlich wissen, dass es sich um Versandstücke z.b. mit Trockeneis als Kühlmittel handelt, damit der das richtige Fahrzeug einsetzt und den Fahrzeugführer unterweist.

Der Abschnitt 5.5.3 wurde ja erst mit dem ADR 2013 neu aufgenommen, der Grund waren die tötliche Unfälle mit Fahrzeuge, welche Trockeneis als Kühlung eingesetzt haben. Und erst mit dem ADR 2021 wurde der Begriff "Trockeneis" im Abschnitt 5.5.3 neu aufgenommen, bis dahin war immer die Rede von Versandstücken welche Trockeneis als Kühlmittel enthalten, aber nicht bei der Beförderung von reinen Trockeneis. Übringens der Stickstoff am Ende der Überschrift wurde auch erst 2021 neu aufgenommen.

"Trockeneis ist Kohlendioxid (CO2) in fester Form. Es ist –78,6° C (194,51 K) kalt. Bei Umgebungstemperaturen geht es rückstandsfrei direkt in den gasförmigen Zustand über – es sublimiert.
Dabei dehnt sich CO2-Gas stark aus: So ergibt 1 kg Trockeneis etwa 541 l CO2-Gas.CO2-Gas ist unbrennbar, geruchlos und geschmacksneutral."

Quelle Merkblatt Linde

Im Unterabschnitt 5.5.3.7 steht was zur Dokumentation.

Und z.b. DHL schreibt in seiner Info Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national

1. Von der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Stoffe bzw. Gegenstände:
• Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände), UN 1845 Kohlendioxid fest (Trockeneis) zu Kühl- und Konditionierungszwecken ...

Man könnte mit DHL einen Vertrag schließen, die dies zulassen würde, aber dann nach den Regeln von DHL und den entsprechenden Kosten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Gerald] #41066 10.07.2026 01:52
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Gerald,

ich weiß das Trockeneis Gefahrgut ist und welche Gefahren davon ausgehen, immerhin halte ich seit über 10 Jahren Gefahrgutschulungen für Versender speziell von Trockeneis im Luftverkehr ab. Ich kenne auch einige Vorfälle mit Todesfolge aufgrund von Trockeneis im Straßenverkehr und Lagerbereich aufgrund von Trockeneis, welche ich in den Schulungen auch anführe. Während die Luftfracht hier sehr detailliert die Anforderungen an die Dokumentation für den Versender klarstellt, wollte ich eine Klarheit zur Dokumentation gem ADR.
Ich bin mir bewusst das man eine Spezialvereinbarung bei den Transporteuren braucht, wenn diese überhaupt Trockeneis für den Transport mitnehmen.


Nochmal das Paket wird Adr konform mit der Aufschrift gekennzeichnet die den Beteiligten die Gefahr verdeutlichen soll und die vor einigen Jahren im ADR eingeführt wurde. Meine Frage bezog sich einzig und allein auf 5.5.3.7.1, die ich nicht klar Formuliert sehe. Ich habe heute mit mehreren Kollegen gesprochen und die Mehrheit (5 von 6) sieht die dokumentarische Anforderung nicht beim Versender.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.

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