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Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7
[Re: Nico]
#41067
10.07.2026 08:38
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Nico, Gerald, .... Ich habe heute mit mehreren Kollegen gesprochen und die Mehrheit (5 von 6) sieht die dokumentarische Anforderung nicht beim Versender. ich wüßte gerne, bei wem denn deren Meinung nach (in Österreich vermutlich?) die Verantwortung für die Info liegen soll. In D ist es ganz klar über die GGVSEB geregelt, wie weiter oben ausgeführt. Und das ist m.E. sachlich auch so sinnvoll, denn der Absender / sein Auftraggeber ggf. / der "Versender" und damit derjenige, der erstmalig die Sendung nach draußen gibt, hat die notwenedigen Informationen. Alla folgenden in der Kette haben sie ohne ihn nicht und könnten daher auch keine weitergeben. Gruß M.A.TG.
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Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7
[Re: M.A.T.]
#41068
10.07.2026 08:49
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Nico
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Großmeister
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OP
Großmeister
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Guten Morgen,
sowohl Österreich als auch Deutschland. Der Versender informiert den Befördere bei der Auftragserteilung und mit dieser Information muss der Beförderer die nötigen Erfordernisse erfüllen, da er sein Fahrzeug kennt. Die Anbringung der Fahrzeugmarkierung liegt ja auch nicht beim Absender, weil er die Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht kennt. Mfg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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