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Freigestellte veterinärmedizinische Proben #41140 30.07.2026 16:28
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FastSicher Offline OP
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Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einer Frage bezüglich der Klassifizierung beim Transport von veterinärmedizinischen Proben, die zur Fixierung in Ethanol eingelegt sind.

Nach 2.2.62.1.5.8 gehe ich davon aus, dass die Proben als "freigestellte veterinärmedizinische Proben" eingestuft werden können, sofern die Voraussetzungen an die Verpackung erfüllt sind..

Meine eigentliche Frage betrifft das Ethanol. Wird die Freistellung nach 2.2.62.1.5.8 durch den Zusatz von Ethanol gemäß 2.2.62.1.5.1 ADR außer Kraft gesetzt, sodass der Transport wegen der entzündbaren Flüssigkeit dennoch unter das ADR fällt? Wie sind eure Erfahrungen und wie handhabt ihr so einen Versand.

Viele Grüße
fastsicher

Re: Freigestellte veterinärmedizinische Proben [Re: FastSicher] #41155 03.08.2026 12:54
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Phi_l Offline
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Hallo FastSicher,

in meinen Augen wäre eine Patientenprobe nach 2.2.62.1.5.8 ADR tatsächlich komplett freigestellt, da der Zusatz "es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse" hier nicht enthalten ist.

Jetzt könnte man entweder vermuten, dass es übersehen wurde oder dass kein solcher Fall für möglich erachtet wurde, andererseits ist die Vorgabe für die Verpackung sehr restriktiv und die Proben müssen ja auf eine Weise dreifach verpackt sein, dass selbst bei einem Zu-Bruch-Gehen eines Innengefäßes keine Flüssigkeit die Außenverpackung erreichen kann, ergo ein Freiwerden außerhalb der Außenverpackung absolut ausgeschlossen ist. Das erinnert schon fast an die freigestellten Mengen aus 3.5 ADR und somit halte ich es schon für denkbar, dass hier tatsächlich eine absolute Freistellung gewollt ist, auch wenn sich die Probe in einer entzünbaren und oder giftigen Flüssigkeit befinden sollte.

Aber ich bin kein Experte für die Klasse 6.2, vielleicht kann hier einer/eine der KollegInnen mehr dazu erzählen.

LG Phil

Re: Freigestellte veterinärmedizinische Proben [Re: FastSicher] #41162 04.08.2026 19:34
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Ursprünglich geschrieben von: FastSicher
Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einer Frage bezüglich der Klassifizierung beim Transport von veterinärmedizinischen Proben, die zur Fixierung in Ethanol eingelegt sind.

Nach 2.2.62.1.5.8 gehe ich davon aus, dass die Proben als "freigestellte veterinärmedizinische Proben" eingestuft werden können, sofern die Voraussetzungen an die Verpackung erfüllt sind..

Meine eigentliche Frage betrifft das Ethanol. Wird die Freistellung nach 2.2.62.1.5.8 durch den Zusatz von Ethanol gemäß 2.2.62.1.5.1 ADR außer Kraft gesetzt, sodass der Transport wegen der entzündbaren Flüssigkeit dennoch unter das ADR fällt? Wie sind eure Erfahrungen und wie handhabt ihr so einen Versand.

Viele Grüße
fastsicher


Von wieviel Ethanol sprechen wir denn und wie ist das in der Verpackung aufgeteilt? Ich habe die De Minimies Freistellung unter EQ im Hinterkopf. Dann hättest du auch für das Ethanol eine saubere Geschichte.


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