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Re: Interpretationen August 2026
[Re: M.A.T.]
#41149
02.08.2026 17:50
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M.A.T.
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Guten Tag, am Beispiel einer CTU mit installierten Liba und bestimmten Abmessungen wurde entschieden, ob solche CTU als US-"bulk packaging" anzusehen sind. Die Antwort ist "ja" und damit greifen auch die Registrierungspflichten. Gruß M.A.T.
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Re: Interpretationen August 2026
[Re: M.A.T.]
#41172
05.08.2026 10:48
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M.A.T.
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Hallo 1. Gefäßreinigung. Für die Reinigung von Stahl- und Aluflaschen kann auch ein Laserverfahren eingesetzt werden, soweit es nicht in Materialabtrag resultiert. Die Fundstelle § 180.205(f)(6) ist beispielhaft zu lesen. Das ergibt sich aus Nummer 26-0059 2. Die Prüfverfahren für Gurtstraffer mit Aufblaselementen aus Airbags sind in 25-0157 Thema. 3. Liba. In 26-0051 wird über die Nutzung von UN 3480 zusammen mit UN 3536 entschieden und auf die Verantwortung des Absenders für das korrekte Klassifizieren verwiesen. Dabei wird speziell auf die Einhaltung der SV 389 hingewiesen. 4. Verpackung. In 26-0037 wird klargestellt, daß eine Änderung in den benutzten Werkstoffen / Qualitäten für eine UN-Verpackungszulassung nach § 178.601(c)(4) eine bestandene neue Prüfung Voraussetzung für die Neuzulassung ist. 5. Verbrennliche Flüssigkeiten und MP. In Nummer 25-0164 wird das Klassifizieren einer Flüssigkeit mit Flammpunkt > 60 °C und MP-Eigenschaft erläutert. Außerdem wird auf die rechtsförmliche Geltung der ICAO-TI (anstelle von IATA-DGR) hingewiesen. Gruß M.A.T.
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A70
von M.A.T. - 05.08.2026 10:40
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