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A70 #41151 03.08.2026 10:44
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Dom Offline OP
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Hallo,

in der A70 (a) 4. steht, (...) dass wenn "das gesamte Kraftstoffsystem des Motors keine freie Flüssigkeit, die diesen Vorschriften unterliegt, enthält. (...)". Dann wären die versendeten Motoren freigestellt.
Was ist unter der Flüssigkeit die diesen Vorschriften unterliegt zu verstehen. Geht es da um Mengen? Die Motoren die versendet werden, werden gespült, aber es könnte immer noch eine Restmenge Kraftstoff enthalten sein.

VG

Re: A70 [Re: Dom] #41153 03.08.2026 11:59
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Hallo,
wenn auch nur noch Restmengen drin sind ist diese Freistellung nicht möglich. Praktisch sind hier fabrikneue oder generalüberholte Motoren gemeint. Ist auch klar: selbst kleine Mengen dunsten aus und die UEG ist schnell erreicht.
Siehe auch RSEB 1-7, wonach selbst Anhaftungen zu den Restmengen gehören - soweit das Verständnis des Gesetzgebers.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.08.2026 12:05.
Re: A70 [Re: M.A.T.] #41158 04.08.2026 08:35
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Hallo M.A.T.,

viele Dank für deine Rückmeldung.

Viele Grüße

Re: A70 [Re: M.A.T.] #41170 05.08.2026 09:27
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BGG_17 Offline
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Hallo M.A.T.,

hierzu noch kurz:
Selbst fabrikneue oder generalüberholte Motoren fallen hier nicht unter die Sonderbestimmung, da diese im Produktionsprozess mindestens einmal auf den Prüfstand gesetzt werden und hier Flüssigkeiten eingefüllt werden. Demnach ist die A70 hier ebenfalls nur nach einem durchgeführten Spül- und Reinigungsverfahren anwendbar. Das wurde uns so vom Hersteller der Motoren bestätigt.

Liebe Grüße

Re: A70 [Re: BGG_17] #41171 05.08.2026 10:40
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Hallo, BGG17,
vielen Dank für diese Info. Das war mir absolut unbekannt; diesen Testlauf kannte ich nur vom Bestimmungsort. Ist aber nachvollziehbar, daß er vor Auslieferung passiert.
Die Schlußfolgerung daraus ist offensichtlich so wie Sie schreiben. Was mich technisch interessieren würde: wie bekommt man Kraftstoff- und Ölfilter komplett sauber - Ausbauen und waschen?
Gruß
M.A.T.

Re: A70 [Re: M.A.T.] #41177 06.08.2026 09:30
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BGG_17 Offline
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Hallo M.A.T.,

Mir konnte das auch niemand beantworten, weder der Hersteller noch Airlines. Selbst spülen und einen Nachweis ausstellen wollen wir nicht und Dienstleister die soetwas machen kenne ich nicht (der Hersteller stellt uns das auch nicht aus). Demnach versenden wir Motoren nur im Straßen- und Seeverkehr freigestellt und im Luftverkehr gem. PI 378.

Ich wäre der Erste der sich darauf stürzen würde, allerdings nicht, solange ich genau diese Frage die Sie gestellt haben selbst beantworten kann. Zumal dann noch die Frage wäre, nach der Kosten/Nutzen Rechnung. Ist es dann wirklich günstiger, als es einfach als Gefahrgut zu versenden?

Liebe Grüße

Re: A70 [Re: BGG_17] #41178 06.08.2026 10:47
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StefanMUC1 Online
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Sobald Motoren einen "Heißtest" hatten, also aus eigener Kraft liefen ist die A70 nicht mehr anwendbar, da sich in allen Kraftstoffzuleitungen, Einspritzsystem noch Kraftstoff befindet.

Motoren die nur einen "Kalttest" hatten also nur durch externen Antrieb durchdrehten, sind über A70 freigestellt.

Übrigens das Motorenöl und Ölfilter sind hier n.r. da Flammpunkt >210 Grad

Zuletzt bearbeitet von StefanMUC1; 06.08.2026 10:48.
Re: A70 [Re: StefanMUC1] #41179 06.08.2026 12:31
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Hallo, StefanMUC1
Bei den Filtern dachte ich an Baumfisch bzw Kraftstoffreste im Kraftstoffilter.
Gruß
M.A.T.

Re: A70 [Re: M.A.T.] #41180 06.08.2026 12:53
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StefanMUC1 Online
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, StefanMUC1
Bei den Filtern dachte ich an Baumfisch bzw Kraftstoffreste im Kraftstoffilter.
Gruß
M.A.T.


Bei modernen Fahrzeugen befindet sicher der Kraftstofffilter nicht mehr "motornah", sondern z.B. in der Tankentnahmeeinheit (Treibstoffpumpe) oder im Unterboden.

Zuletzt bearbeitet von StefanMUC1; 06.08.2026 12:54.

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