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Sicherungsüberprüfungen - Praxis [Re: Phi_l] #41281 25.09.2026 13:50
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M.A.T. Online
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Hallo zusammen und danke für die verschiedenen Argumentationen. Einige Gedanken möchte ich hinzufügen.
Bis heute fehlt mir ein Nachweis, daß diese Bestimmung tatsächlich Anschläge verhindert hat. Auch wenn natürlich Details ggf. besser unter Verschluß bleiben so vermisse ich doch Erfolgsmeldungen, wie man sie zB bei Rauschgiftfunden oder Telephonbetrügereien immer bekommt. Zudem wird häufig betont, daß Zugriffe auf terroristisch Verdächtige durch Hinweise "befreundeter Dienste" möglich wurden; von den eigenen hört man nichts (und denkt automatisch daran, was Kanzler Schmidt zu dem Thema zu sagen hatte!).

Außerdem frage ich mich immer, wie Verwaltungsbeamte, die um die Existenz eines Sicherungsplans wissen, sicherungstechnisch konkret hilfreich sein können. Ich hielte diese Bestimmung für ausreichend, wenn sie intern umgesetzt würde ohne daß Behörden involviert sind. Die öffentliche Verwaltung ist aus meiner Sicht zu diesem Thema in ihrer Kontrollfunktion verzichtbar. Schließlich ist die Genese - Kurzschlußreaktion nach dem 9. September, obwohl dabei Gefahrgüter nicht das Ziel waren! - auch ein Indiz, daß Wahrnehmung vor Wirkung ging. Und dann die Verzögerungen durch monatelange "Überprüfung", oder die seit Jahren unverändert viel zu geringe Zahl von sicheren Lkw-Parkplätzen an den Magistralen. Die Probleme, die über (manipulierte) KI-Steuerung von Logistikkomponenten entstehen können sind auch (noch) kein Thema; abr es werden Anteile an Kernelementen wie zB Häfen (dort ist alles an Informationen, um eine GG-Lieferkette zu unterbrechen oder Ziele auszuspähen!) mit staatlichr Billigung an eindeutig unfreundliche Wettbewerber verkauft.

Von Firmen im Bereich Kl. 1 weiß ich, daß potentielle Bewerber (Büro, Produktion oder Transport) schon sehr genau angeschaut werden - im Eigeninteresse. Kein Tagebaulieferant möchte in die Presse kommen. Und von dem Bw-kontrollierten Transport, der vor einigen Monaten ausgeraubt wurde, hörte man nichts mehr zu einer Aufklärung oder Sanktionen. Gerald schrieb dazu so schön: Was soll man dazu noch sagen!!!!

Nun denn, weiter frohes Schaffen.
M.A.T.



Re: Sicherungsüberprüfungen - Praxis [Re: M.A.T.] #41285 29.09.2026 14:17
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Ist einfach zu "unsexy" denke ich.

Abgesehen davon, weil ich mich auch immer wieder selbst daran erinnern muss, es geht bei diesem Vorschlag einer Gesetzesänderung ja auch gar nicht darum wer einen Sicherungsplan erstellen muss. Es geht nur darum, welche Personen sicherheitsüberprüft werden müssen. Einen Sicherungsplan an sich brauchen ja trotzdem weiterhin alle Beteiligten.

LG Phil

Re: Sicherungsüberprüfungen - Praxis [Re: Phi_l] #41300 01.10.2026 16:30
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DJSMP Offline
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Das ist korrekt. Aber ohne Überprüfung des Personals sinkt natürlich die Wirkung des Sicherungsplans.

Und dass die terroristischen Vorbereitungen erst später in der Transportkette beim Beförderer oder Umschlagspunkt beginnen, wage ich auch zu bezweifeln.

Ob das (in meinen Augen sowieso überregulierte rein) deutsche System, wonach ein Unternehmen mit Sicherungsplan als "lebenswichtige Einrichtung" wie eine Talsperre zählt, die richtigen Ziele verfolgt, sei mal dahingestellt.

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