Hallo Claudi,
ich vermute du suchst das:
2.7.7.1 Alle Versandstücke, die unter den Bestimmungen von Unterabschnitt 2.7 versandt werden, müssen den anwendbaren Anforderungen an die Markierung und Kennzeichnung in Abschnitt 7 entsprechen.
Das LQ-Label ist eine Markierung (Abschnitt 7.1). Kennzeichnungen sind die Gefahrzettel. (Abschnitt 7.2)