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Unterschrift Packer #41358 20.10.2026 11:12
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir erstellen selbst die IMO-Erklärung und unterschreiben diese auch.
Wie ist das bei der IMO bzgl. des Packers, Packzertifikat.
Wenn wir den LKW beladen, keinen Container, und dieser auf eine Fähre geht, müssen wir dann auch beim Packer unterschreiben?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Unterschrift Packer [Re: Christin1975] #41359 20.10.2026 11:34
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Christin197,

ja, auch für ein Fahrzeug muss die Beladeerklärung unterzeichnet werden.
Siehe UA 5.4.2.1 IMDG-Code. Im ersten Satz heißt es: "Werden gefährliche Güter in einen Container oder ein Fahrzeug gepackt oder verladen, müssen die für das Packen des Containers oder Fahrzeugs verantwortlichen Personen ein Container-/Fahrzeugbeladeerklärung vorlegen, ..."


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Unterschrift Packer [Re: Jacob Madsen] #41360 20.10.2026 13:12
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Claudi Online
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Achtung: es unterschreibt der, der für das Packen/ Beladen verantwortlich ist. Das muss nicht der sein, der die Arbeit gemacht hat sondern der Vorgesetzte, der die Pflicht übertragen bekommen hat, für die richtige Stauung/ Beladung zu sorgen.
Der, der auch entsprechend dafür bezahlt wird ;), die Verantwortung zu tragen.

Re: Unterschrift Packer [Re: Claudi] #41361 20.10.2026 13:15
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Achtung: es unterschreibt der, der für das Packen/ Beladen verantwortlich ist. Das muss nicht der sein, der die Arbeit gemacht hat sondern der Vorgesetzte, der die Pflicht übertragen bekommen hat, für die richtige Stauung/ Beladung zu sorgen.
Der, der auch entsprechend dafür bezahlt wird ;), die Verantwortung zu tragen.
und idealerweise auch CTU-geschult ist.
M.A.T.


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von M.A.T. - 20.10.2026 13:15
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